Infos Was die Versicherung bei Sturmschäden zahlt
Bei einem heftigen Sturm können beträchtliche Schäden entstehen. Aber was zahlt die Versicherung und was nicht? Und was ist als Versicherungsnehmer zu beachten? Folgend finden Sie eine Übersicht.
Von den Unwetterschäden betroffene Bürger sollen sich umgehend an die Versicherer melden, raten Verbraucherschützer. In der Regel haften Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen. Stürmisch ist es nach ihren Bedingungen ab Windstärke acht, was einer Windgeschwindigkeit von mehr als 63 Kilometern in der Stunde entspricht.
Schäden am Haus
Gebäudeschäden, die etwa durch umgestürzte Bäume, Schornsteine oder Masten entstanden sind, ersetzt in der Regel die Wohngebäudeversicherung. Hat der Sturm das Dach abgedeckt oder Fensterscheiben eingeschlagen, sind Folgeschäden etwa durch eindringenden Regen ebenfalls versichert - allerdings nicht an Möbeln, da haftet die Hausratversicherung. Allerdings muss der Versicherte den Schaden möglichst weit begrenzen, etwa indem er eine Plane vor ein zerbrochenes Fenster klebt.
Schäden durch Hochwasser oder Überschwemmungen
Diese Schäden sind nicht automatisch abgedeckt. Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn der Kunde eine Zusatzversicherung gegen "Elementarschäden" abgeschlossen hat. Doch haben nur wenige Bürger eine solche Versicherung.
Schäden am Hausrat
Sturmschäden an der Wohnungseinrichtung werden von der Hausratversicherung abgedeckt. Nach Angaben von Verbraucherexperten gilt dies aber nur für Haushaltsgegenstände, die in einem Gebäude untergebracht waren, das ebenfalls vom Wind beschädigt wurde. Die Versicherung zahlt zum Beispiel, wenn ein Fenster zu Bruch geht und dabei eine Vase zerschlägt. Bruchschäden an Fenster- und Türscheiben einschließlich der Kosten für eine erforderliche Notverglasung dagegen deckt nur eine zusätzliche Glasversicherung ab, die meist zusammen mit der Hausratversicherung abgeschlossen werden kann.
Schäden am Auto
Schleudert der Sturm Dachziegel, Äste oder Bäume auf ein parkendes Auto, ist in der Regel die Teil- oder Vollkasko des Autohalters in der Zahlungspflicht. Versichert ist nur der Zeitwert des Wagens, nicht der Neuwert. Bei einem durch Sturm bewirkten Fahrfehler steht nach Angaben von Verbraucherschützern nur die Vollkasko für den Schaden ein - vorausgesetzt, es liegt keine grobe Fahrlässigkeit vor.
Personenschäden
Bei Verletzungen, die Betroffene durch Unwetter erleiden, kommt die Krankenversicherung zum Zuge. Bei dauerhaften Schäden springt nach Angaben der Verbraucherschützer die private Unfallversicherung ein.
Nachweis der Schäden
Dass tatsächlich der Sturm die Schäden verursacht hat, müssen die Betroffenen zwar in der Regel nicht aufwändig nachweisen. Sie sollten sie aber sehr zeitnah melden - mit einem Anruf und sicherheitshalber mit einem Einschreiben an die Versicherung. Um Probleme mit der Versicherung von vornherein zu vermeiden, empfiehlt etwa die Verbraucherzentrale, unmittelbar nach dem Schadensfall eine vollständige Liste aller zerstörten oder beschädigten Gegenstände zu erstellen. Falls vorhanden, sollte die Liste durch Einkaufsbelege ergänzt werden. Andernfalls sollte aus dem Gedächtnis der Zeitpunkt der Anschaffung und der ungefähre Neupreis notiert werden. Ist ein Gebäude beschädigt, raten die Verbraucherschützer, detaillierte Foto- oder Filmaufnahmen zu machen und auch zusammen mit Nachbarn Protokolle über die Schäden zu verfassen.