Geplante Corona-Lockerungen Friseure bereiten sich auf Kundenansturm vor

Düsseldorf · Haarschnitt während der Pandemie: Wenn Anfang Mai die Friseurbetriebe wieder öffnen dürfen, bedarf es aus Sicht der Branche verstärkter Sicherheitsmaßnahmen. Zudem dürfte der Andrang riesig sein.

 Viele Deutsche haben derzeit längere Haare als ihnen eigentlich lieb ist. (Symbol)

Viele Deutsche haben derzeit längere Haare als ihnen eigentlich lieb ist. (Symbol)

Foto: dpa/Katja Lenz

„Die Herausforderung wird natürlich sein, einen Mundschutz für Friseure und für Kunden bereitzustellen“, sagte Jörg Müller Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Friseurhandwerks. Viele Kunden brächten sicherlich einen mit, aber die meisten Betriebe würden eigene Masken anbieten. „Wir werden außerdem sehen, dass Haarschnitte und andere Dienstleistungen nur am gewaschenen Haar durchgeführt werden können.“

Offen sei noch, ob zwischen den einzelnen Plätzen jeweils ein Stuhl frei bleiben müsse. Zu dieser Frage liefen noch die Abstimmungen innerhalb der Branche und mit den Gesundheitsbehörden, sagte Müller.

Den Betrieben empfiehlt er, die Mitarbeiter so einzuteilen, dass ein Schichtbetrieb möglich ist und die Öffnungszeiten gestreckt werden können. „Man fängt dann früh morgens an und macht abends etwas länger“, sagte Müller. Auf diese Weise könne der Andrang besser über den Tag verteilt werden.

Für die Kunden wiederum bestehe die Herausforderung, Termine einzuhalten. „Auch das ist ein Steuerungsinstrument“, sagte Müller. Er empfehle allen Kunden, einen Termin zu machen.

Für die Tage nach der Öffnung rechnet das Handwerk mit einem Kundenansturm. „Das Streben nach Schönheit ist was ganz Menschliches und gerade in Zeiten der Pandemie möchte man sich diesen kleinen Luxus sicherlich gönnen“, sagte Müller. Die Nachfrage werde hoch sein.

Bund und Länder hatten am Mittwoch unter anderem beschlossen, dass Friseurbetriebe trotz der Corona-Krise ab dem 4. Mai wieder öffnen können - „unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen sowie unter Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung“, wie es in dem Beschluss heißt.

(csi/dpa)
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