Bundesverfassungsgericht entscheidet Wahlcomputern droht das Aus

Karlsruhe (RPO). Das virtuelle Kreuzchen am Wahlcomputer könnte in Deutschland schon bald nicht mehr möglich sein. Mit Spannung wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Wahlcomputern erwartet, das am morgigen Dienstag verkündet werden soll. Nach Ansicht der Kläger verstoßen Wahlcomputer gegen die geheime Stimmenabgabe und die demokratische Kontrolle der Auszählung-

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Am Dienstag will das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sein Urteil über die Wahlprüfungsbeschwerden zweier Bürger gegen die Bundestagswahl 2005 verkünden. Darin werden zahlreiche Mängel an den Rechnern moniert, die nach Ansicht der Kläger die geheime Stimmabgabe und demokratische Kontrolle der Auszählung verletzen.

Die Eingabe zielt sogar darauf ab, das Ergebnis der letzten Bundestagswahl deshalb für teilweise ungültig erklären zu lassen. Rund zwei Millionen Bürger, die ihre Stimme 2005 an Wahlcomputern abgegeben haben, sollen demnach noch einmal neu wählen - diesmal mit Papier und Bleistift. Dass der Zweite Senat unter Gerichtsvizepräsident Andreas Voßkuhle diesem Ansinnen wenige Monate vor der nächsten Bundestagswahl am 27. September stattgibt, gilt allerdings als so gut wie ausgeschlossen.

Durchaus möglich ist hingegen, dass die Verfassungsrichter für den Einsatz von Wahlcomputern künftig strenge Auflagen machen oder ihn sogar ganz verbieten. Schließlich zeichneten sich schon bei der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe am 28. Oktober massive Zweifel auch der Richterbank an der Sicherheit und Zuverlässigkeit der Wahlcomputer ab.

In anderen Ländern schon aus dem Verkehr gezogen

So wies der als Berichterstatter in dem Verfahren zuständige Verfassungsrichter Rudolf Mellinghoff darauf hin, dass es im Ausland zahlreiche Pannen mit den elektronischen Wahlgeräten gab. Deshalb seien sie zum Beispiel in den Niederlanden und Irland aus dem Verkehr gezogen worden. Und in den USA habe der Hersteller der Wahlcomputer zugegeben, dass wegen eines seit zehn Jahren vorhandenen Softwarefehlers in 34 Staaten Stimmen unterschlagen wurden.

Und der Prozessbevollmächtigte der Kläger, Ulrich Karpen, sieht durch Versuche des Chaos Computer Clubs erwiesen, dass die Geräte auch in Deutschland manipulierbar seien. Hacker könnten eindringen und die Geheimhaltung der Wahl aushebeln. Auch die vom Gericht angehörten Experten von IT-Instituten aus Passau und Karlsruhe bestätigten in der Verhandlung die Möglichkeit von Manipulationen. Der für den beklagten Bundestag erschienene SPD-Abgeordnete Carl-Christian Dressel hielt dem entgegen, in den 44 Jahren des Einsatzes von Wahlmaschinen sei kein derartiger Fall nachgewiesen worden.

Die Beschwerdeführer bemängelten weiter, bei der Stimmabgabe am Computer sei keine Kontrolle möglich, die bei Wahlen elementar für die Demokratie sei. Beim herkömmlichen Stimmzettel habe jeder Wähler bis zum Einwurf in die Wahlurne das Heft des Handelns in der Hand und könne am Abend das Öffnen der versiegelten Urne, die Auszählung der Stimmzettel und das Zusammenrechnen der Ergebnisse im Wahllokal verfolgen und lückenlos kontrollieren.

Richter machten mit Probewahl den Praxistest

Beim Wahlcomputer gebe es dagegen keinerlei Transparenz. Zwischen der Stimmabgabe per Tastendruck und dem abendlichen Ausspucken der in einem elektronischen Speicher gelagerten Resultate verschwinde alles in einer Art "Blackbox".

Furore gemacht hatte auch eine - allerdings von Menschen verursachte - Panne mit Wahlcomputern bei der vorletzten hessischen Landtagswahl im Januar 2008. Dort waren die Wahlmaschinen in der Nacht vor der Abstimmung in Privaträumen von Parteimitgliedern gelagert worden. Der Chaos Computer Club, der den Vorfall ans Licht brachte, sah damit Manipulationsmöglichkeiten Tür und Tor geöffnet.

Auch Landeswahlleiter Wolfgang Hannappel sprach von einem unzulässigen Vorgehen und einer Unregelmäßigkeit. Er sah aber keinen Grund für eine Wahlwiederholung, da es keinerlei Hinweise auf eine Manipulation gebe und das Wahlergebnis des Stimmbezirks im Trend absolut dem des gesamten Landes entsprach.

Die acht an dem Urteil beteiligten Karlsruher Richter haben sich jedenfalls gut auf die Entscheidung vorbereitet. Dafür spricht nicht nur die vergleichsweise lange Beratungszeit von gut vier Monaten. Die zwei Richterinnen und sechs Richter des Zweiten Senats machten sogar den Praxistest mit einer Probewahl an dem eigens für das Verfahren in die badische Stadt verfrachteten Modell eines solchen Wahlcomputers.

(Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 2 BvC 3/07 und 2 BvC 4/07)

(AP)
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