Kachelmann-Prozess Verteidigung scheitert mit Befangenheitsantrag

Mannheim (RPO). Der Prozess gegen den ARD-Wettermoderator Jörg Kachelmann wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung kann wie geplant fortgesetzt werden. Ein Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen die Richter wurde am Mittwoch abgelehnt.

Chronik: Der Fall Jörg Kachelmann
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Foto: ddp

Anlass des neuen Antrags waren Verfahrensstreitigkeiten zwischen Richterbank und Anwälten. Verteidiger Reinhard Birkenstock hatte beantragt, das mögliche Vergewaltigungsopfer über ihr Schweigerecht zu belehren, falls sie sich strafbar machen würde. Die Richter lehnten das zunächst ab, was ihnen einen Befangenheitsantrag einbrachte. Inzwischen lenkten die Richter allerdings ein und belehrten die Ex-Freundin entsprechend. Da die Anwälte am Befangenheitsantrag festhielten, musste trotz zwischenzeitlicher Beilegung des Streits darüber entschieden werden.

Nur "objektiv willkürliche Verstöße" begründeten die Besorgnis der Befangenheit, zitierte der Vorsitzende Richter Michael Seidling den Beschluss zum Befangenheitsantrag. Solche Verstöße lägen "mitnichten" vor.

Das Gericht hatte am Montag die Radiomoderatorin darüber belehrt, dass sie keine Angaben machen muss, falls sie sich dabei selbst einer Straftat wie etwa falscher Verdächtigung bezichtigen würde. Diese Belehrung hatte das Gericht zuvor noch abgelehnt und sich so den Befangenheitsantrag der Verteidigung eingehandelt.

(AFP/dapd)
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