Jalloh-Prozess Verteidigung plädiert auf Freispruch

Magdeburg · Im Prozess um den Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh hat die Verteidigung des angeklagten Polizisten am Dienstag auf Freispruch plädiert.

Die Staatsanwaltschaft hatte vor dem Magdeburger Landgericht vor einer Woche eine Geldstrafe in Höhe von 6300 Euro für den Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen gefordert.

Der aus Sierra Leone stammende Jalloh war am 7. Januar 2005 bei einem Brand im Dessauer Polizeigewahrsam an einem Hitzeschock gestorben. Der betrunkene Jalloh soll die Matratze, auf der er an Händen und Füßen gefesselt war, selbst mit einem Feuerzeug angezündet haben. Der Polizist, der für den Dienst verantwortlich war, wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt, weil er nicht schnell genug auf die Signale aus der Zelle reagiert haben soll.

In einem ersten Verfahren vor dem Landgericht Dessau war der Angeklagte am 8. Dezember 2008 freigesprochen worden. Der Bundesgerichtshof hob am 7. Januar 2010 - dem Jahrestag des Todes von Jalloh - das Urteil auf. Seit 12. Januar 2011 wird vor dem Magdeburger Landgericht der Fall erneut verhandelt.

(APD)
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