Bundesverfassungsgericht Verhandlung über Deals in Strafprozessen

Karlsruhe · Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am Mittwoch über die Frage, ob und unter welchen Bedingungen Absprachen in Strafprozessen - sogenannte Deals - zulässig sind.

Den Richtern des Zweiten Senats liegen drei Verfassungsbeschwerden vor. In allen Fällen wurden Angeklagte nach einem Deal verurteilt, die Betroffenen fühlen sich im Nachhinein ungerecht behandelt.

Die Bezeichnung Deal hat sich eingebürgert für Absprachen, bei denen sich das Gericht mit der Staatsanwaltschaft und dem Angeklagten auf eine bestimmten Strafrahmen verständigt - unter der Bedingung, dass der Angeklagte ein Geständnis ablegt.

Hintergrund kann der Schutz von Zeugen und Opfern sein. In vielen Fällen dient der Deal aber auch der Arbeitserleichterung für das Gericht.

Der Linken-Politiker und frühere Richter am Bundesgerichtshof, Wolfgang Neskovic, wandte sich in einem Gastbeitrag in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" gegen Absprachen in Strafprozessen, die zu einem Strafnachlass führen.

Er lehne solche Absprachen ab, da sie gegen das Kernprinzip des Rechtsstaats verstießen, dass vor dem Gesetz alle Menschen gleich seien.

Die Justiz sei wegen Überlastung an solchen Absprachen interessiert - aber nicht mit derselben Neigung gegenüber jedem Täter. Ein Anlagebetrüger könne eher mit einem solchen Deal rechnen als einer, der wegen eines einfachen Diebstahls angeklagt sei. Das führe zu einer Klassenjustiz, kritisierte Neskovic.

In Deutschland ist die "Verständigung zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten" seit 2009 gesetzlich geregelt.

Demnach entbindet die Absprache das Gericht nicht von der Aufgabe, die Wahrheit zu ermitteln. Auch muss der Inhalt in das Protokoll aufgenommen werden. Laut einer wissenschaftlichen Studie treffen allerdings viele Richter weiterhin informelle Absprachen.

(dpa)
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