"Teilweise unzulässig, im Übrigen unbegründet" Verfassungsrichter weisen Edathys Beschwerde zurück

Karlsruhe · Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde des ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy gegen die Durchsuchung seiner Wohnungen zurückgewiesen.

Chronologie des Falles Edathy
Infos

Chronologie des Falles Edathy

Infos
Foto: dpa, han jhe cul

Die erhobenen Rügen "haben keine hinreichende Aussicht auf Erfolg", teilte das Gericht am Freitag in Karlsruhe mit. "Sie sind teilweise unzulässig, im Übrigen unbegründet."

In dem Ermittlungsverfahren gegen Edathy wegen des Verdachts auf Erwerb und Besitz von Kinderpornografie hatten die Behörden im Februar die Durchsuchung seiner Wohnungen und seines Abgeordnetenbüros sowie den Zugriff auf seine E-Mails beschlossen.

Dagegen wandte sich Edathy an das Landgericht Hannover, hatte aber keinen Erfolg. Anfang Mai reichte er Verfassungsbeschwerde ein.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort