Karlsruhe Verfassungshüter weisen Eilanträge gegen Vorratsdatenspeicherung ab

Karlsruhe · Die Karlsruher Richter haben eine Entscheidung getroffen: Vor dem Bundesverfassungsgericht sind zwei Eilanträge gegen die umstrittene Vorratsdatenspeicherung gescheitert.

Vorratsdatenspeicherung: Fragen und Antworten
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Fragen und Antworten zur Vorratsdatenspeicherung

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Foto: dapd, Thomas Kienzle

Die Nachteile für das öffentliche Interesse an einer effektiven Strafverfolgung wögen bis zur endgültigen Entscheidung schwerer als die Nachteile der Kläger durch die zeitweise Speicherung ihrer Telekommunikationsdaten, heißt es in zwei am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Beschlüssen. (1 BvQ 42/15 und 1 BvR 229/16)

Das Ende 2015 in Kraft getretene Gesetz schreibt vor, dass Telekommunikationsunternehmen Telefon- und Internetverbindungsdaten ihrer Kunden zehn Wochen lang speichern, danach müssen sie wieder gelöscht werden. Gespeichert werden Rufnummern der beteiligten Anschlüsse, Zeitpunkt und Dauer der Anrufe sowie IP-Adressen von Computern. E-Mails sind ausgenommen, ebenso die Inhalte der Kommunikation. Für Standortdaten, die bei Handygesprächen anfallen, ist eine verkürzte Speicherfrist von vier Wochen vorgesehen.

Den Verfassungshütern zufolge kann die umfassende Speicherung sensibler Daten bei Bürgern zwar zu einem "erheblichen Einschüchterungseffekt" führen. Die Beeinträchtigungen ihrer Freiheit und Privatheit setze aber erst mit dem Datenabruf und nicht schon mit der Datenspeicherung ein. Demgegenüber habe das öffentliche Interesse an der Verfolgung schwerer Straftaten ein "derartiges Gewicht", dass die Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung durch eine einstweilige Anordnung nicht geboten sei, heißt es in den Beschlüssen.

In dem noch nicht terminierten Hauptsacheverfahren wird das Gericht dann gegebenenfalls prüfen, ob das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung die Vorgaben der Europäischen Grundrechtecharta erfüllt.

(felt/AFP)
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