Bis zur WM 2026: DFB verlängert Vertrag mit Bundestrainer Nagelsmann
EILMELDUNG
Bis zur WM 2026: DFB verlängert Vertrag mit Bundestrainer Nagelsmann

Polizei muss trotzdem einschreiten Verfassungsgericht verbietet „Querdenken“-Demos in Frankfurt und Dresden

Karlsruhe/Dresden/Frankfurt · Geplant waren zwei Demonstrationen, es folgten zwei Niederlagen vor dem Bundesverfassungsgericht: Die „Querdenker“ in Frankfurt und Dresden durften am Samstag nicht gegen die Corona-Maßnahmen auf die Straße gehen. Zu Protesten kam es trotzdem.

 Polizisten trennen an der Hauptwache in Frankfurt Teilnehmer der verbotenen Querdenker-Kundgebung und Gegendemonstranten.

Polizisten trennen an der Hauptwache in Frankfurt Teilnehmer der verbotenen Querdenker-Kundgebung und Gegendemonstranten.

Foto: dpa/Boris Roessler

Trotz des Verbots einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen sind am Samstag in Frankfurt sowohl Anhänger der „Querdenken“-Initiative als auch Gegendemonstranten auf die Straße gegangen. Die Stadt hatte die Demonstration zuvor verboten, der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel das Verbot bestätigt. Auch ein Eilantrag der Initiative vor dem Bundesverfassungsgericht scheiterte. Die Organisatoren einer „Querdenken“-Demonstration in Dresden hatten vor dem Bundesverfassungsgericht ebenfalls keinen Erfolg.

Vor dem Karlsruher Beschluss hatte der Hessische Gerichtshof die Entscheidung am Samstagmorgen mit der hohen Infektionsgefahr begründet. Angesichts der zu erwartenden Teilnehmerzahl von etwa 40.000 Demonstranten sei nicht ersichtlich, wie die erforderlichen Mindestabstände in der Frankfurter Innenstadt eingehalten werden könnten. Zudem sei an dem Samstag vor dem dritten Advent mit „einem hohen Aufkommen an Passanten zu rechnen, die ihre Weihnachtseinkäufe erledigen“. Der Anmelder habe kein tragfähiges Hygienekonzept für seine Versammlungen vorgelegt und von der Stadt Frankfurt angebotene Alternativstandorte abgelehnt.

Zwei kleine Versammlungen mit „einer Handvoll“ „Querdenkern“ wurden aufgelöst, wie ein Polizeisprecher mitteilte. „Diese standen im direkten Kontext mit der verbotenen Veranstaltung“. Unterdessen hätten sich um die 450 Gegendemonstranten zu einer Kundgebung getroffen und von dort einen Demonstrationszug gestartet. Die „Querdenker“ hatten ihre Unterstützer dazu aufgerufen, trotz des Verbots nach Frankfurt zu kommen und spontane Versammlungen anzumelden.

Zwischenzeitlich wurde die Stimmung aufgeladener, als beide Gruppen an der Hauptwache in der Innenstadt aufeinander trafen, wie ein Polizeisprecher am Samstag berichtete. Die Beamten drohten mit dem Einsatz von Wasserwerfern, konnten die Gruppen aber schließlich trennen. Ob oder wie viele Festnahmen es gab, konnte der Sprecher bislang nicht sagen. Die Polizei war mit Hundertschaften aus mehreren Bundesländern im Einsatz.

Auch die Organisatoren der „Querdenken“-Demonstration in Dresden hatten vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Erfolg, ihr Eilantrag wurde ebenfalls abgelehnt. Das Oberverwaltungsgericht Sachsen in Bautzen hatte zuvor das Verbot der Stadt Dresden bestätigt. Das Oberverwaltungsgericht war vor gut einem Monat in die Kritik geraten, als es das Verbot einer „Querdenken“-Demo in der Leipziger Innenstadt Anfang November wieder umwarf.

Der befürchtete Ansturm von Anhängern der Bewegung trotz des Verbots blieb bis zum Mittag aus. Die Polizei schickte potenzielle und angereiste Teilnehmer zurück. So durften Insassen ihren Bus am geplanten Kundgebungsort nicht verlassen, wie ein Polizeisprecher sagte. Der Bus sei zurück auf die Autobahn verwiesen worden.

(felt/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort