Nachbesserungen erforderlich Verfassungsgericht kippt Teile der Anti-Terror-Datei
Karlsruhe · Im Kampf gegen den Terror verschwimmen manchmal rechtsstaatliche Grenzen. Nun steht höchstrichterlich fest, dass Behörden in einer Antiterrordatei Informationen sammeln dürfen. Allerdings halten die Verfassungsrichter einige Gesetzespassagen für verfassungswidrig.
Das Bundesverfassungsgericht hat die umstrittene Antiterrordatei grundsätzlich gebilligt, einzelne Vorschriften jedoch für verfassungswidrig erklärt. Die höchsten deutschen Richter gaben dem Gesetzgeber bis 31. Dezember 2014 Zeit für die Änderung mehrerer Details.
Unter anderem setzt das Gericht Grenzen beim Umfang des erfassten Personenkreises. Grundsätzlich sei die 2007 von Bund und Ländern zur Terrorbekämpfung geschaffene Datei verfassungsgemäß, hieß es in dem am Mittwoch in Karlsruhe verkündeten Urteil (Az.1 BvR 1215/07).
Die Datensammlung soll helfen, durch schnellen Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden insbesondere islamistische Terroranschläge zu verhindern. Erfasst sind derzeit nicht nur Terrorverdächtige, sondern auch unbeteiligte Kontaktpersonen - insgesamt rund 18.000 Personen.
"Der Senat erachtet das Antiterrordateigesetz wegen seines wichtigen Ziels der Terrorbekämpfung und des begrenzten Informationsgehalts für grundsätzlich verfassungsgemäß", sagte der Vorsitzende Richter des Ersten Senats, Ferdinand Kirchhof.
Der Senat räumte in seinem 88 Seiten umfassenden Urteil zwar ein, dass die Aufnahme in eine solche Datei für Betroffene "erheblich belastende Wirkung" haben könne. Einen Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sahen die Richter jedoch nicht.
Allerdings kritisieren sie die Kriterien, nach denen bestimmte Personenkreise erfasst werden. So dürften künftig zum Beispiel nicht mehr alle Kontaktpersonen, sondern nur "willentliche" Unterstützer von Terrorverdächtigen erfasst werden, fordern sie. Außerdem müssten Datenschutzbeauftragte die Datei überprüfen können, das Bundeskriminalamt müsse Bundestag und Öffentlichkeit regelmäßig über Datenbestand und Nutzung informieren.
Innenminister erleichtert
Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) reagierte mit Erleichterung auf das Urteil. "Ich glaube, dass wir insgesamt sehr froh sei können, dass die Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes bestätigt worden ist", sagte er in Berlin.
Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) bezeichnete das Urteil als wegweisend für eine größere Transparenz im Anti-Terrorkampf. Die Karlsruher Richter setzten im Bemühen um eine Balance von Freiheit und Sicherheit wieder einmal klare Grenzen. Allein die Zahl der in der Datei erfassten Menschen zeige, wie notwendig rechtsstaatliche Korrekturen seien.
Ein pensionierter Richter hatte Verfassungsbeschwerde gegen die Datensammlung eingelegt. Er sah unter anderem sein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Die die 2012 eingeführte Rechtsextremismus-Datei funktioniert nach demselben Muster wie die Antiterrordatei.