Schwurgerichtskammer: Richterin nicht befangen Verfahren um Dresdner Kofferbombe: Prozess geht weiter

Dresden (rpo). Der Prozess um die Kofferbombe vom Dresdner Hauptbahnhof ist am Montag fortgesetzt worden und stand kurzzeitig auf der Kippe. Wegen einer möglich Befangenheit der Richterin wollte die Verteidigung den Prozess pltzen lassen. Das hat jedoch nicht geklappt.

Die Schwurgerichtskammer am Landgericht Dresden wies den Antrag der Verteidiger des mutmaßlichen Bombenlegers am Montag als unbegründet zurück. Das Misstrauen gegen die Richterin sei nicht gerechtfertigt, es gebe keinen Anlass, an ihrer Überparteilichkeit zu zweifeln.

Die Anwälte des Angeklagten hatten den Befangenheitsantrag mit einer "unzumutbaren Nähe der Richterin zur Nebenklagevertretung" begründet. Hintergrund war eine Absprache der Kammervorsitzenden mit dem Anwalt der Nebenklage über ein Gesuch der Verteidigung.

In dem Prozess war erst am zweiten Verhandlungstag ein Bahnmitarbeiter als Nebenkläger zugelassen worden. Der beim Bahnschutz beschäftigte Kurt H. hatte am Freitag vor Pfingsten vergangenen Jahres den explosiven Koffer gemeinsam mit einer Kollegin auf dem Bahnsteig 14 des Dresdner Hauptbahnhofes sichergestellt.

Dort hatte der Angeklagte Ulrich V. nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft den scharfen Sprengsatz abgestellt, um die Deutsche Bank zu erpressen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort