Historischer „Me Too“-Prozess: Berufungsgericht hebt Urteil gegen Harvey Weinstein auf
EILMELDUNG
Historischer „Me Too“-Prozess: Berufungsgericht hebt Urteil gegen Harvey Weinstein auf

Betrug und Steuerhinterziehung Verfahren gegen Essener Chefarzt eröffnet

Essen (RPO). Ab September muss sich der suspendierte Chefarzt des Universitätsklinikums Essen, Christoph B., vor Gericht verantworten. Nach Angaben des Landgerichts Essen wurde das Hauptverfahren am Freitag eröffnet. Dem renommierten Mediziner werden Bestechlichkeit, Betrug in einem besonders schweren Fall und Steuerhinterziehung vorgeworfen. Das Gericht rechnet mit einer mehrmonatigen Verhandlungsdauer.

 Christoph B. muss sich vor Gericht verantworten.

Christoph B. muss sich vor Gericht verantworten.

Foto: ddp

Der Mediziner soll unter anderem von Patienten zusätzlich zu dem von der gesetzlichen Krankenkasse übernommenen Betrag die Zahlung einer Spende auf ein Drittmittelkonto der von ihm geleiteten Klinik gefordert haben. Die Patienten oder deren Familienangehörige zahlten demnach jeweils Spenden in Höhe von 1000 bis 22.000 Euro. Die meisten Zahlungen betrugen 4000 bis 7500 Euro.

Darüber hinaus soll der Mediziner zwischen 2002 und 2004 unter anderem diese Zahlungen nicht versteuert haben. Erhebliche Einkünfte aus den Jahren 2005 und 2006 wurden erst verspätet deklariert beziehungsweise nach Eröffnung des Steuerstrafverfahrens bekanntgegeben.

In 22 Fällen hatte das Uni-Klinikum den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zufolge zudem mit Privatpatienten sogenannte Wahlleistungsvereinbarungen abgeschlossen. Darin wurde vereinbart, dass B. oder ein Vertreter die Behandlungen selbst durchführen würden. Obwohl dies unterblieb, rechnete der Mediziner die Behandlungen ab. Dabei verursachte er einen Sachschaden von insgesamt über 108.000 Euro.

Seit fast zwei Jahren ermitteln die Essener Fahnder gegen den Chirurgen, der die Vorwürfe vehement zurückweist.

(DDP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort