Verdächtiger im Fall Maddie Landgericht Kiel prüft neuen Antrag

Kiel/Hannover · Der Verdächtige im Fall Maddie will eine Haftstrafe wegen Drogenhandels früher beenden und reicht ein neuen Antrag auf Haftentlassung ein. Aktuell sitzt er in Kiel eine Gefängnisstrafe ab.

 Madeleine "Maddie" McCann auf einem undatierten Kinderfoto vor ihrem Verschwinden 2007 (Archiv).

Madeleine "Maddie" McCann auf einem undatierten Kinderfoto vor ihrem Verschwinden 2007 (Archiv).

Foto: dpa/---

Im Fall Maddie will das Landgericht Kiel prüfen, ob es für einen erneuten Antrag auf vorzeitige Haftentlassung des Verdächtigen zuständig ist. Der 43-Jährige sitzt derzeit in Kiel eine Gefängnisstrafe von 21 Monaten wegen Drogenhandels ab, die das Amtsgericht Niebüll vor einigen Jahren verhängt hatte. Haft-Ende ist der 7. Januar 2021, zwei Drittel dieser Strafe waren am 7. Juni dieses Jahres verbüßt.

Wie ein Sprecher des Landgerichts Kiel am Dienstag auf Nachfrage mitteilte, hat der Anwalt des 43-Jährigen am 29. Juli den erneuten Antrag auf Haftverschonung gestellt. Das Landgericht Kiel habe das Landgericht Braunschweig um Übermittlung der Akten gebeten. Sie seien noch nicht eingetroffen.

Zuvor hatte der Rechtsanwalt des Verdächtigen einen Antrag beim Landgericht Braunschweig auf Haftverschonung zurückgezogen. Die Landgerichte Kiel und Braunschweig hatten sich für den ersten Antrag als nicht zuständig betrachtet. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, das Landgericht Braunschweig sei zuständig.

Der 43-Jährige erklärte aber über seinen Anwalt, das Vertrauen in die Braunschweiger Justiz verloren zu haben, nachdem das dortige Landgericht ihn seiner Auffassung nach zu Unrecht wegen Vergewaltigung einer 72-jährigen Amerikanerin verurteilt hatte.

Betrachtet das Landgericht Kiel sich für den erneuten Antrag auf Haftverschonung für zuständig, werde es in der Sache entscheiden, sagte der Gerichtssprecher. Falls nicht, werde es den Antrag nach Braunschweig weiterleiten. Dann könnte, sofern auch dort das Landgericht sich nicht zuständig sähe, erneut eine Klärung durch den BGH notwendig werden.

Sollte der Antrag auf Haftverschonung erfolgreich sein, muss der Verdächtige dennoch nicht zwingend auf freien Fuß kommen - etwa falls dann ein Untersuchungshaftbefehl in dem Vergewaltigungsfall vorliegen sollte. Der Mann soll im Jahr 2005 - rund anderthalb Jahre vor dem Verschwinden der Britin Madeleine McCann - im portugiesischen Praia da Luz eine 72-Jährige vergewaltigt haben. Gegen das Braunschweiger Urteil vom Dezember 2019 hat der 43-Jährige Revision eingelegt, über die noch nicht entschieden ist.

(özi/dpa)
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