Urteil des Oberverwaltungsgerichts Verbot der Hells Angels Flensburg bestätigt

Schleswig · Der Verein Hells Angels MC Charter Flensburg bleibt verboten. Das schleswig-holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG) bestätigte das Vorgehen des Kieler Innenministeriums vom April 2010 am Dienstag nach mündlicher Verhandlung. Allerdings hoben die Schleswiger Richter einen Teil der in der Verbotsverfügung enthaltenen Begründung auf. Eine Revision ließ der 4. Senat des OVG nicht zu.

Der Anwalt der Hells Angels hatte zuvor während der mündlichen Verhandlung die Klage zurückgenommen. Dies führte dem Gericht zufolge aber nicht zur Erledigung des Verfahrens.

Nach wiederholten gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen den Rockergruppen hatte der damalige Innenminister Klaus Schlie (CDU) Ende April 2010 sowohl die Flensburger Hells Angels als auch die Neumünsteraner Bandidos verboten. Das Innenministerium begründete das Verbot mit mehreren Straftaten von Club-Mitgliedern. Zudem richte sich der Verein gegen die verfassungsmäßige Ordnung.

Den letzten Punkt hob das Oberverwaltungsgericht auf. Der Verein richte sich nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung. Die Straftaten der Mitglieder seien ihm jedoch zuzurechnen und prägten ihn, sagte der Vorsitzende Richter. Voraussetzungen für ein Verbot seien allein durch die Straftat des ehemaligen Chefs des Flensburger Vereins erfüllt.

Dieser wurde im April 2011 vom Landgericht Flensburg wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu vier Jahren Haft verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass er im September 2009 einen verfeindeten Bandido mit seinem Wagen auf der Autobahn 7 zu Fall brachte. Der Motorradfahrer war bei dem Sturz lebensgefährlich verletzt worden.

"Schon diese Straftat allein wäre aus Sicht des Gerichts ausreichend", hieß es in der mündlichen Urteilsbegründung. Ein persönliches Motiv sei in dem Fall nicht erkennbar. Binnen kurzer Zeit sei kurz vor der Tat zudem organisiert worden, dass auch andere Mitglieder zum Ort des Geschehens fuhren. Entscheidend sei der gemeinsame Auftritt. Hinzu kämen Verstöße gegen das Waffenrecht.

Angebliche Schutzgelderpressung

Der Vertreter des Innenministers hatte zuvor einen Hilfsbeweisantrag gestellt, eine Flensburger Gastwirtin und einen Polizisten als Zeugen in dem Verfahren zu hören. Die Wirtin wirft den Hells Angels nach einem Bericht des "Flensburger Tageblatt" (Dienstagausgabe) vor, fünf Jahre lang monatlich bis zu 3.000 Euro Schutzgeld von ihr verlangt zu haben.

Der Anwalt der Hells Angels, Michael Karthal, warf den Behörden vor, von der Rockergruppe in der Öffentlichkeit "ein gewisses Bild zu zeichnen". Dies belege ein Strategiepapier. Weil es sich bei dem Fall des Flensburger Charters um "das erste Verfahren in einer ganzen Reihe" handele, sei die Entscheidung für die anderen Fälle prägend. Der ehemalige Präsident sei von den übrigen Mitgliedern mittlerweile einstimmig ausgeschlossen worden.

Der Vertreter des Innenministeriums, Wolfgang Ewer, sprach von einem "Schulfall". Bei der Auseinandersetzung zwischen den Rockergruppen gehe es um die Durchsetzung von Gebietsansprüchen. Zudem belege ein Waffenfund in einer Flensburger Werkstatt, dass der Verein bewaffnet werden sollte. Auf Verpackungen waren Spuren mehrerer Mitglieder entdeckt worden.

Das Verfahren ist nicht der einzige aktuelle Rechtsstreit im Zusammenhang mit Verboten von Rockerclubs in Schleswig-Holstein. Für die Verhandlung über die Klage der Bandidos gegen das Verbot steht noch kein Termin fest. Ende Januar hatte Schlie zudem die Kieler Hells Angels verboten. Auch sie klagen in Schleswig dagegen.

(APD)
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