BGH bestätigt Urteil des Landgerichts Vanessas Mörder bleibt in Sicherungsverwahrung

Augsburg · Der Mörder der zwölfjährigen Vanessa aus Bayern bleibt in Sicherungsverwahrung. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision des Angeklagten als offensichtlich unbegründet.

 Ein Bild im Polizeipräsidium Augsburg zeigt die Verkleidung des Mörders der kleinen Vanessa.

Ein Bild im Polizeipräsidium Augsburg zeigt die Verkleidung des Mörders der kleinen Vanessa.

Foto: dpa, Frank Leonhardt

Damit ist das Urteil des Landgerichts Augsburg nun rechtskräftig, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Verkleidet mit einer Totenkopfmaske hatte der damals 19-jährige Täter Vanessa 2002 in ihrem Kinderzimmer in Gersthofen erstochen. Das Motiv ist bis heute unklar.

Die Jugendhöchststrafe von zehn Jahren Haft hat der Mann bereits verbüßt. Das Landgericht ordnete für ihn im November 2012 die nachträgliche Sicherungsverwahrung an. Begründung: Es bestehe bei ihm weiterhin eine hohe Wahrscheinlichkeit schwerster Gewalt- oder Sexualdelikte.

(dpa)
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