Prozessbeginn in Leipzig Uwe K. gesteht Mord an Mitja

Leipzig (RPO). Rund ein halbes Jahr nach dem Mord an dem neunjährigen Mitja hat am Dienstag der Prozess gegen den Angeklagten Uwe K. begonnen - direkt zu Beginn der Verhandlung gestand der 43-Jährige. K.'s Verteidiger verlas eine Erklärung, in der der Angeklagte zugab, Mitja sexuell missbraucht und anschließend erstickt zu haben.

 Uwe K., Angeklagter im Mordfall Mitja, hat gestanden, den neunjährigen Jungen sexuell missbraucht und umgebracht zu haben.

Uwe K., Angeklagter im Mordfall Mitja, hat gestanden, den neunjährigen Jungen sexuell missbraucht und umgebracht zu haben.

Foto: ddp

Die Anwältin der Nebenklage im Prozess um den Mord an dem neunjährigen Mitja aus Leipzig glaubt jedoch der Aussage des Angeklagten Uwe K. nicht, dass der Junge ihn angesprochen habe.

Der mehrfach vorbestrafte Sexualtäter muss sich wegen Mordes, schweren sexuellen Missbrauchs und gefährlicher Körperverletzung vor Gericht verantworten.

Laut Anklage musste der Junge sterben, weil K. das zuvor begangene Verbrechen verdecken wollte.

Die Leiche des Kindes war zwei Tage nach dem Verschwinden des Jungen im Kleingarten des Angeklagten gefunden worden. Auf die Spur des mutmaßlichen Mörders war die Polizei dank Aufnahmen der Überwachungskamera einer Straßenbahn gekommen, auf denen er neben dem späteren Opfer sitzend zu sehen war.

Nach Entdeckung der Leiche hatte die Polizei mit einem Großaufgebot fast eine Woche nach dem flüchtigen K. gefahndet. Der Mann warf sich schließlich am 1. März in der Nähe seiner Wohnung in Leipzig vor eine Straßenbahn, überlebte den Selbstmordversuch jedoch schwer verletzt.

Laut einem vorläufigen Gutachten war er zur Tatzeit voll schuldfähig. Für den Prozess sind zunächst sechs Verhandlungstage angesetzt.

Die Anwältin der Nebenklage im Prozess um den Mord an dem neunjährigen Mitja aus Leipzig glaubt der Aussage des Angeklagten Uwe K. nicht, dass der Junge ihn angesprochen habe. Die Rechtsanwältin Ina Alexandra Tust sagte am Dienstag in einem Interview des TV-Senders N-TV, sie zweifle stark an, dass dies tatsächlich so gewesen sei und der Junge den 43-jährigen "Onkel" genannt habe, wie dieser angegeben hat.

In der vom Verteidiger abgegebenen Erklärung hieß es, die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft, dass er den Jungen vergewaltigt und getötet habe, seien richtig. Der Angeklagte schäme sich sehr über seine Tat und würde diese gerne rückgängig machen. Dass er den Angehörigen, vor allem den Eltern, großes Leid zugefügt habe, tue ihm Leid, und er bitte diese um Entschuldigung, ließ Uwe K. seinen Verteidiger erklären.

"Die Entschuldigung bringt den Eltern nichts", sagte deren Anwältin dazu. Sie hoffe aber, dass die Erklärung des Angeklagten ihnen bei der Verarbeitung helfe.

Die Anklage wirft dem 43-jährigen, mehrfach wegen Kindesmissbrauchs vorbestraften Mann vor, Mitja am 22. Februar in Leipzig auf dem Heimweg von der Schule entführt, missbraucht und erstickt zu haben. Laut Anklage musste der Junge sterben, weil K. das zuvor begangene Verbrechen verdecken wollte.

Bei einer Verurteilung wegen Mordes droht dem Angeklagten eine lebenslange Freiheitsstrafe. Das vorläufige psychiatrischen Gutachten geht von einer Wiederholungsgefahr aus, danach müsste Sicherungsverwahrung angeordnet werden. Das Urteil soll am 11. September gesprochen werden.

(ap)
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