Missbrauch in Großfamilie Urteile gegen Vater und Sohn erwartet

Itzehoe/Weddingstedt · In Schleswig Holstein werden am Montag die ersten beiden Urteile in einem Missbrauchsprozess erwartet. In Dithmarschen sind ein Vater und sein Sohn angeklagt, jahrelang drei Töchter der Familie sexuelle missbraucht zu haben.

In einem Prozess um sexuellen Missbrauch in einer Großfamilie in Dithmarschen in Schleswig-Holstein werden am Montag die ersten beiden Urteile erwartet. Ein Vater und ein Sohn sind angeklagt, jahrelang drei der Töchter der Familie sexuell missbraucht zu haben - das jüngste Mädchen war damals gerade sechs Jahre alt.

Die Staatsanwaltschaft hat für den 48-Jährigen neuneinhalb Jahre Haft gefordert. Sein 18-jähriger Sohn soll eine zweijährige Jugendstrafe auf Bewährung bekommen. 26 Taten listete die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer für den Vater auf, bei seinem Sohn waren es 80 Taten.

Vater und Sohn hatten die Vorwürfe zum Beginn des Prozesses vor dem Landgericht Itzehoe bestritten und die heute 17, 13 und 8 Jahre alten Töchter als Lügnerinnen bezeichnet. Später widerriefen sie ihre Unschuldsbeteuerungen. Während der Sohn ein umfassendes Geständnis ablegte, gab der Vater einen Teil der Vorwürfe zu.

Im Gegensatz zur Anklage sagte er aus, er habe sich nur an einer seiner Töchter vergriffen, als diese bereits älter als 14 Jahre gewesen sei. Die übrigen Vorwürfe bestritt der 48-Jährige weiter. Beide entschuldigten sich am Ende des Prozesses bei ihren Opfern.

Nach Überzeugung der Prozessbeteiligten kam in dem Verfahren jedoch nur "die Spitze des Eisbergs" zur Sprache. Die Verbrechen sollen begonnen haben, als die Mutter schwer erkrankte und für ihren Mann als Sexualpartnerin ausfiel. Der Vater soll sich dann bei seinen Töchtern seine sexuelle Befriedigung geholt haben. Weil der Vater es ihnen vormachte, hätten die Söhne geglaubt, dass das erlaubt sei.

So muss sich von Montag an ein weiterer Sohn der Familie vor Gericht wegen sexuellen Missbrauchs verantworten. Der heute 16-Jährige soll sich laut Anklage zwischen 2007 und 2011 ebenfalls im Haus seiner Eltern an seinen Schwestern vergangen haben. Der Junge ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft aus der Familie genommen und in einer Jugendwohneinrichtung in Hamburg untergebracht worden. Die Verhandlung gegen ihn sei einschließlich der Urteilsverkündung nach dem Jugendgerichtsgesetz nicht öffentlich, sagte Gerichtssprecherin Julia Gärtner.

(dpa)
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