Möbelhaus lockte Kunden Urteil: Wette aufs Wetter ist kein Glücksspiel

Mannheim · Ein Möbelhaus darf seine Kunden mit einer Wette auf das Wetter zum Einkauf locken. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschied, dass es sich dabei nicht um ein erlaubnispflichtiges Glücksspiel handelt.

Das Gericht gab damit am Montag dem Möbelhaus Mahler aus Bopfingen Recht. Der Möbelhändler will seinen Kunden die Erstattung des Kaufpreises versprechen, falls es zu einem bestimmten Zeitpunkt drei Wochen später an einem bestimmten Ort eine Mindestmenge regnen sollte. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hatte Vorbehalte gegen die Aktion, es vermutete ein erlaubnispflichtiges Glücksspiel.

Die Aktion soll so ablaufen: Wer für mindestens 100 Euro einkauft, kann sich das Geld später erstatten lassen - aber nur, falls es drei Wochen später am Stuttgarter Flughafen zwischen 12 und 13 Uhr mindestens drei Milliliter pro Quadratmeter regnet. Eine Werbeaktion, die in ähnlichen Varianten verbreitet ist: So konnte man sich schon rückwirkend Kaufpreise erstatten lassen, wenn es an Weihnachten weiß wurde oder Deutschland Fußball-Weltmeister geworden wäre.

Möbel Mahler hatte vor dem Start der Aktion von den Behörden kein grünes Licht bekommen, wie der Anwalt des Unternehmens erläuterte. Deshalb klagte das Unternehmen und bekam nun in Baden-Württemberg schon in zweiter Instanz recht. Auch in Bayern läuft noch ein Verfahren in dieser Sache.

Wie das Gericht am Montag mitteilte, ist die Definition für ein Glücksspiel, dass für eine Gewinnchance Geld gezahlt werden muss. Bei einer Aktion wie der strittigen zahle der Kunde aber das Entgelt für die Ware, die er im Gegenzug bekomme, nicht für die Teilnahme am Gewinnspiel.

Das Regierungspräsidium will prüfen, ob es in Revision geht. Dann müsste sich das Bundesverwaltungsgericht mit dem Fall befassen. Das Möbelhaus will die Aktion nicht starten, ehe das Urteil rechtskräftig ist.

(dpa/felt)
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