Gerichtsurteil Vorverlegung des Rückflugs in die Nacht ist nicht zumutbar

Köln · Wenn der Reiseveranstalter den Rückflug in die Nacht vorverlegt, kann der Urlauber den Vertrag kündigen. Das Amtsgericht Köln entschied jetzt zu Gunsten der Kläger, die einen Reisevertrag wegen einer Flugverlegung gekündigt hatten. Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht.

Flughafen-Streik: Diese Rechte haben Passagiere bei Flugausfall & Co.
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Foto: dpa/Federico Gambarini
(rent/dpa)
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