Verwaltungsgericht München hat entschieden Urteil: Unfall auf Toilette ist kein Dienstunfall
München · Ein Unfall in Toilettenräumen kann nicht als Dienstunfall anerkannt werden. Das hat das Verwaltungsgericht München am Donnerstag entschieden. Demnach ist nur der Weg zur Toilette - oder auch zur Kantine - geschützt, nicht aber der Aufenthalt.
Sprich: Beim Essen oder auf dem Klo ist ein Beamter Privatmann. Im konkreten Fall war einem Polizisten in den WC-Räumen eine Zwischentür aus der Hand gerutscht. Er hielt sie an der Seite fest, die Außentür fiel zu, und klemmte den rechten Mittelfinger des Mannes ein. Seine Klage auf Anerkennung eines Dienstunfalls wurde nun abgewiesen (Az.: M 12 K 13.1024). Der Anspruch endet laut dem Urteil an der Klo-Tür.
Das Verwaltungsgericht hatte dem Kläger von vornherein keine Hoffnung auf einen guten Ausgang seines Verfahrens gemacht. Die Vorsitzende Richterin Rosa Schaffrath verwies auf die "gefestigte Rechtsprechung" in solchen Fällen. Entsprechend hatte zuvor das Landesamt für für Finanzen die Ansprüche abgelehnt: Was üblicherweise auf dem Klo erledigt werde, sei "nicht dienstlicher, sondern privatwirtschaftlicher Natur".