Prozess in Frankfurt Hauptangeklagter muss für Lübcke-Mord lebenslang in Haft

Frankfurt · Das Oberlandesgericht in Frankfurt hat Stephan Ernst am Donnerstag wegen des Mordes an Walter Lübcke zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Auch der Mitangeklagte ist verurteilt worden.

 Stephan E. muss lebenslang in Haft.

Stephan E. muss lebenslang in Haft.

Foto: dpa/Boris Roessler

Der Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU), Stephan Ernst, ist zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt stellte am Donnerstag zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen. Eine anschließende Sicherungsverwahrung behielt sich das Gericht vor.

Stephan Ernst hatte in der Nacht zum 2. Juni 2019 den Politiker Lübcke auf dessen Terrasse im Landkreis Kassel erschossen. Der 47-Jährige hatte dem Bundesanwalt zufolge ein rechtsextremistisches, fremdenfeindliches Motiv. Auslöser sollen Äußerungen Lübckes gewesen sein, der 2015 die Aufnahme von Flüchtlingen verteidigte.

Ernst hatte die Tat wiederholt gestanden - jedoch in drei unterschiedlichen Versionen. Dabei belastete er zuletzt den Mitangeklagten Markus H., der mit am Tatort gewesen sei. H. selbst hatte sich nicht geäußert. Seine Anwälte hatten eine Tatbeteiligung des als Rechtsextremist bekannten Mannes bestritten und Freispruch gefordert.

Das OLG verurteilte H. am Donnerstag zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Ursprünglich war er wegen Beihilfe zum Mord angeklagt gewesen.

Nebenkläger in dem 44 Tage dauernden Prozess war unter anderem die Familie Lübckes - seine Ehefrau und zwei Söhne. Die Tat gilt als erster rechtsextremistischer Mord an einem Politiker in der Bundesrepublik. Der Prozess fand wegen der Corona-Pandemie unter strengen Hygieneauflagen statt.

(AFP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort