Urteil Soldat macht Umzug mit Kreuzfahrtschiff - Bund muss zahlen

Münster · Ein hochrangiger Berufssoldat bekommt eine Transatlantikkreuzfahrt mit seiner Familie als Umzugskosten erstattet. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) für Nordrhein-Westfalen am Freitag in Münster.

 Das Kreuzfahrtschiff "Queen Mary 2".

Das Kreuzfahrtschiff "Queen Mary 2".

Foto: dpa, dan

Demnach müssten dem einstigen Militärattaché an der deutschen Botschaft in Washington die Kosten von rund 3500 Euro komplett erstattet werden. Der Oberstleutnant hatte den Urlaub mit dem Umzug verbunden und war mit Frau und zwei kleinen Kindern auf der Queen Mary 2 nach Hause gefahren.

Der Bund als Arbeitgeber hatte sich jedoch geweigert, für die Reise komplett aufzukommen. Er erstattete nur den Betrag, die angefallen wäre, wenn die Familie in der Economy-Class zurückgeflogen wäre. Der Soldat zog vors Gericht.

Entgegen der Vorinstanz entschied das OVG, dass der Bund sich an den Kosten für die Business-Class orientieren müsse. Dies gehe aus den gesetzlichen Regelungen für Umzüge von Bundeswehrsoldaten hervor. Für Flüge aus den außereuropäischen Ausland nach Deutschland mit einer Flugdauer von über vier Stunden würden demnach die Kosten für Business oder eine vergleichbare Klasse erstattet.

Der noch offene Betrag von rund 1860 Euro müssten dem Berufssoldaten voll erstattet werden. "Durch die Schiffsreise hat der Kläger dem Steuerzahler noch Geld gespart", sagte eine Gerichtssprecherin. Die Kosten für Business-Flüge hätten 5000 bis 6000 Euro gekostet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(csr/lnw)
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