Urteil in Sachsen Rechtsradikaler Schläger muss fast zehn Jahre in Haft

Dresden · Das Landgericht Dresden hat im Prozess gegen drei Rechtsradikale wegen brutaler Angriffe auf Ausländer bei einem Volksfest in der Sächsischen Schweiz hohe Haftstrafen verhängt.

Der 33 Jahre alte Hauptbeschuldigte wurde am Freitag zu neun Jahren und zehn Monaten Freiheitsstrafe wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und des Zeigens des Hitlergrußes verurteilt. Ein 24 Jahre alter Mitangeklagter erhielt zwei Jahre und zehn Monate wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter Strafvereitelung. Ebenfalls wegen versuchter Strafvereitelung sowie des Zeigens des Hitlergrußes bekam ein 39-Jähriger neun Monate auf Bewährung.

Für den Hauptangeklagten hatte die Staatsanwaltschaft zwölf Jahre gefordert. Nach Überzeugung des Gerichts hat er zur Sonnenwendfeier am 18. Juni 2016 in Polenz zwei Bulgaren und später gemeinsam mit den beiden Mitangeklagten einen Deutschen mit rummänischen Wurzeln brutal attackiert und schwer verletzt. Dabei hat er das schon wehrlos am Boden liegende Opfer weiter mit einem Bierkrug auf den Kopf geschlagen und nach Überzeugung des Gerichts auch tödliche Verletzungen in Kauf genommen.

Motiv sei eine "fremdenfeindliche und menschenverachtende Gesinnung" gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Herbert Pröls. Die deutschen Angeklagten hätten damit "Hand angelegt an die Grundsäulen des menschlichen Zusammenlebens". Entscheidend sei auch der "demonstrative Charakter" der Tat vor Publikum gewesen. Dass das Zeigen des Hitlergrußes zunächst folgenlos geblieben sei, habe die Gruppe dann als "Schwäche der staatlichen Organe und Stärkung der eigenen Position" interpretiert, sagte der Richter weiter.

In dem Unvermögen von Zeugen, sich an den Tatablauf zu erinnern, sah Pröls eine diffuse Angst und ein bewusstes "Weggucken". Es sei "eine Frage des Anstandes, dass man sich als Zeuge daran erinnern kann, wenn ein Mensch so schwer verletzt wird". Diese Zeugen hätten sich "bewusst gegen die staatliche Ordnung entschieden und dadurch die Würde der Geschädigten erneut verletzt. Das ist unanständig!", sagte der Richter.

(felt)
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