Elf Jahre Haft Sicherungsverwahrung für Vergewaltigung von Prostituierter

Hamburg · Wegen der sadistischen Vergewaltigung einer Prostituierten hat das Landgericht Hamburg einen 58-Jährigen zu elf Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.

Die Richter haben das Urteil gefällt (Symbolfoto).

Die Richter haben das Urteil gefällt (Symbolfoto).

Foto: dpa/Uli Deck

Der Deutsche habe die Frau geplant und gezielt vergewaltigt, sagte der Vorsitzende Richter Bernd Steinmetz am Freitag. Mindestens eine Stunde lang habe er die 45-Jährige in der Tiefgarage eines Rohbaus gequält. Der Angeklagte hat nach Angaben des Richters seit 1983 bereits neun andere Frauen in Hamburg und Schleswig-Holstein überfallen und eine von ihnen getötet. Der Verteidiger kündigte an, er werde Revision gegen das Urteil einlegen.

Der gelernte Nähmaschinenmechaniker war nach den beiden letzten Taten - einem Totschlag und einer schweren Vergewaltigung einer anderen Frau im Jahr 1994 - in die Psychiatrie eingewiesen worden. Nach schrittweisen Lockerungen durfte er unbegleitet die Hamburger Klinik verlassen, um in einem Fahrradgeschäft zu arbeiten. Einen solchen Ausgang hatte er am 25. April vergangenen Jahres zur Begehung der neuen Tat genutzt.

Der Angeklagte habe einen Hang zu sexuellem Sadismus, aber keine Persönlichkeitsstörung und sei darum auch nicht vermindert schuldfähig. Durch kooperatives Verhalten habe er die Klinik bewusst getäuscht. Es bestehe das Risiko, dass er weitere Verbrechen dieser Art begehe. „Sie sind eine Gefahr für die Allgemeinheit“, sagte der Richter an die Adresse des Angeklagten.

(lukra/dpa)
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