Urteil in Berlin Gina-Lisa Lohfink muss Geldstrafe zahlen

Berlin · Das Model Gina-Lisa Lohfink ist wegen falscher Verdächtigung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Sie hatte zwei Männer beschuldigt, sie vergewaltigt zu haben. Dafür sah das Gericht keine Anhaltspunkte. Ihr Anwalt will in Berufung gehen.

Im Prozess um eine angebliche Vergewaltigung hat das Model Gina-Lisa Lohfink eine Niederlage erlitten: Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten verurteilte die 29-Jährige am Montagnachmittag wegen falscher Verdächtigung zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro.

Gina-Lisa Lohfink hatte zwei Männern vorgeworfen, sie im Juni 2012 vergewaltigt zu haben, und vermutet, dass ihr K.-o.-Tropfen verabreicht wurden. Dafür sah das Gericht jedoch keine Anhaltspunkte. Die Männer waren von den Vorwürfen schon früher freigesprochen worden.

Verteidigung forderte Freispruch

Lohfinks Verteidigung hatte einen Freispruch für ihre Mandantin gefordert. Die Angeklagte sagte in ihrer letzten Stellungnahme unter Tränen, was die beiden Männer ihr angetan hätten, sei pervers und gemein gewesen. Sie habe den Sex nicht gewollt und auch nicht gefilmt werden wollen.

Die Anklage beantragte eine Geldstrafe in Höhe von 24.000 Euro. Staatsanwältin Corinna Gögge sagte: "Frau Lohfink ist nicht Opfer einer Sexualstraftat geworden. Sie hat gelogen und Ermittler bewusst in die Irre geführt."

80 Tagessätze je 250 Euro

Das Gericht entschied auf 80 Tagessätze je 250 Euro als Strafe für Lohfink. Der Vorwurf gegen Lohfink habe sich bestätigt, so das Gericht. Sie habe bewusst wahrheitswidrige Tatsachen behauptet. Der Sex sei einvernehmlich gewesen, Lohfink habe allerdings signalisiert, dass sie das Filmen nicht wollte.

Ein Gutachter hatte zuvor den Einsatz von K.-o.-Tropfen in der umstrittenen Nacht mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen. Das ergebe sich aus den Videofilmen, die in der Sexnacht gemacht wurden, sagte der Medikamenten- und Drogenexperte Torsten Binschek-Domaß. Lohfink sei damals wach, ansprechbar und orientiert gewesen. Es gebe keine Anhaltspunkte für K.-o.-Tropfen. Unter deren Wirkung könne man keine Pizza bestellen und mit der Managerin telefonieren, betonte Torsten Binschek-Domaß.

Anwalt will in Berufung gehen

Gina-Lisa Lohfinks Anwalt Burkhard Benecken kündigte unterdessen nach der Urteilsverkündung an, in Berufung zu gehen. "Das Urteil ist ein Skandal", sagte Benecken. Er werde mit Lohfink besprechen, ob sie die Kraft für die Berufung habe. Er mache sich jetzt Sorgen um alle Frauen, die eine Vergewaltigung anzeigen wollten.

Die früheren Ermittlungen gegen die beiden Männer wegen der Vergewaltigungs-Anzeige waren von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden. Lohfink, die früher Kandidatin bei der Sendung "Germany's next Topmodel" war, erhielt daraufhin einen Strafbefehl wegen Falschaussage. Dagegen legte sie Widerspruch ein.

Die beiden als Zeugen geladene Männer im Alter von 28 und 33 Jahren hatten in Befragungen von einvernehmlichem Sex mit Lohfink gesprochen. Der 28-Jährige hatte einen Strafbefehl wegen Verbreitung der Sex-Videos akzeptiert, der andere will noch dagegen vorgehen.

Der Fall hatte auch die "Nein heißt Nein"-Debatte über ein strengeres Sexualstrafrecht befeuert, das der Bundestag im Juli beschlossen hat.

(lai/dpa)
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