Gammelfleisch im Handel Urteil gegen Händler rechtskräftig

Memmingen/Karlsruhe (RPO). Das Urteil gegen den Ekelfleisch-Händler aus dem schwäbischen Illertissen ist rechtskräftig. Der 1. Strafsenat am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies die Revision des 46-jährigen Kühlhausbetreibers als unbegründet zurück, wie die Pressestelle des BGH am Montag mitteilte.

 Lieferanten von Gammelfleisch-Produkten dürfen künftig namentlich genannt werden.

Lieferanten von Gammelfleisch-Produkten dürfen künftig namentlich genannt werden.

Foto: AP, AP

Der 46-Jährige war am 12. März vom Landgericht Memmingen wegen 15-fachen Betrugs in besonders schwerem Fall zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Er kaufte nach Überzeugung des Gerichts in den Jahren 2004 und 2005 Schlachtabfälle, deklarierte sie in betrügerischer Absicht um und brachte dann das ungenießbare Fleisch in den Handel. Der Schaden belief sich auf über 235.000 Euro.

Die Verteidigung des 46-Jährigen hatte damals einen Freispruch gefordert. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen eine zehn Monate längere Freiheitsstrafe beantragt.

AZ: 1 StR 400/10.

(DDP)
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