Gerichtsurteil Ex-Liebhaber hat kein Recht auf Vaterschaftstest

Straßburg · Der Ex-Liebhaber einer verheirateten Frau hat kein Recht darauf zu erfahren, ob er der Vater eines ihrer Kinder ist. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.

 Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (Archiv).

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (Archiv).

Foto: dpa/Violetta Kuhn
(wer/dpa)
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