Urteil des EuGH Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente gekippt

Luxemburg · Bislang kostete jedes Medikament in jeder Apotheke gleich viel. Bald könnten sie billiger aus dem Ausland kommen: Der EU-Gerichtshof hat mit einem Urteilsspruch die Preisbindung aufgehoben.

 Arzneimittel könnten eventuell bald billiger aus dem Ausland bestellt werden.

Arzneimittel könnten eventuell bald billiger aus dem Ausland bestellt werden.

Foto: dpa, bsc jai

Die Vorschrift für verschreibungspflichtige Medikamente verstößt dem Gericht zufolge gegen EU-Recht. Die Regelung sei eine ungerechtfertigte Beschränkung des freien Warenverkehrs, urteilten die Luxemburger Richter am Mittwoch.

Im Ausgangsfall hatte die "Deutsche Parkinson Vereinigung" mit der niederländischen Versandapotheke DocMorris ein Bonussystem für ihre Mitglieder ausgehandelt. Dagegen klagte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs.

Die deutsche Festlegung einheitlicher Abgabepreise wirkt sich dem EuGH zufolge negativ auf Apotheken im EU-Ausland aus. Diesen Unternehmen könnte damit der Zugang zum deutschen Markt im Vergleich zu inländischen Anbietern stärker erschwert werden. Laut Urteil ist der Versandhandel für ausländische Apotheken "ein wichtigeres, eventuell sogar das einzige Mittel", um einen unmittelbaren Zugang zum deutschen Markt zu erhalten.

Überdies könne der Preiswettbewerb für Versandapotheken ein wichtigerer Wettbewerbsfaktor sein als für traditionelle Apotheken, argumentierten die Richter. Die traditionellen Anbieter seien besser in der Lage seien, Patienten durch Personal vor Ort individuell zu beraten und eine Notfallversorgung mit Arzneimitteln sicherzustellen.

Die Apotheker hatten mit Spannung auf das Urteil gewartet. Der Sprecher der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, Reiner Kern, hatte davor gewarnt, dass sich Versandhändler "die Rosinen rauspicken" und Vor-Ort-Apotheken zu stark unter Druck setzen könnten.

"Wir freuen uns sehr über die Rechtsprechung des EuGH", sagt Olaf Heinrich, Cehf der Versandapotheke DocMorris, die seit 2013 in Deutschland keine Rabatte auf rezeptpflichtige Medikamente vergeben durfte.

(bur/AFP/dpa)
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