Gerichtsurteil Berlin darf zwei beschlagnahmte Clan-Immobilien behalten

Berlin · Berlin hat im Kampf gegen Clankriminalität einen wichtigen Sieg errungen. Die beiden ersten von insgesamt 77 beschlagnahmten Immobilien, die einer arabischstämmigen Großfamilie zugerechnet werden, gehören jetzt endgültig dem Land Berlin.

 Justitia mit der Waage (Symbolbild).

Justitia mit der Waage (Symbolbild).

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Das Kammergericht habe die Beschwerde gegen die Einziehung in einem Beschluss vom 30. September zurückgewiesen, teilte Gerichtssprecherin Lisa Jani am Dienstag mit.

In einer spektakulären Aktion waren die Grundstücke und Häuser im Juli 2018 im damaligen Wert von rund neun Millionen Euro vorläufig sichergestellt worden. Ermittler gehen davon aus, dass die Immobilien mit Geldern aus Straftaten erworben wurden. Dabei soll es auch Bareinzahlungen aus dem Ausland und Überweisungen gegeben haben. Zudem waren im April 2019 die Einnahmen aus der Vermietung von 45 der Immobilien richterlich beschlagnahmt worden.

Laut Sprecherin Jani hatte das Landgericht im April in einem Verfahren die Einziehung beider Immobilien angeordnet, wogegen sofort Beschwerde eingelegt wurde, so dass der Beschluss bislang nicht rechtskräftig war. Es war mit langwierigen juristischen Auseinandersetzungen gerechnet worden.

Die Staatsanwaltschaft twitterte nun, das Kammergericht habe der Behörde Recht gegeben. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ist eine der Immobilien eine denkmalgeschützte Villa im Ortsteil im Ortsteil Alt-Buckow in Neukölln.

Die dpa hatte zunächst auf Grundlage überholter Informationen unkorrekt berichtet, dass der bisherige Eigentümer wegen anderer Straftaten in Haft sei. Das trifft nicht mehr zu, der Mann ist inzwischen frei.

Ermittlungen gegen den bisherigen Eigentümer wegen Geldwäsche liefen nach früheren Angaben ins Leere. Laut Gericht kann aber ein aus einer rechtswidrigen Tat stammender Gegenstand, der in einem Verfahren wegen Geldwäsche sichergestellt wurde, auch dann eingezogen werden, wenn der Betroffene nicht wegen dieser Straftat verfolgt oder verurteilt werden kann.

Das Landgericht hatte ein „grobes Missverhältnis“ zwischen dem Wert der Immobilien und den Einkünften des jungen Mannes festgestellt und gefolgert, dass die Kaufsummen aus Erlösen von Straftaten stammten, die von Mitgliedern der Großfamilie verübt worden seien.

Der beim Erwerb 19-Jährige habe damals keine nennenswerten, rechtmäßigen Einkünfte gehabt, hieß es im April zu der Entscheidung des Landgerichts. Demnach waren auch Erkenntnisse aus einer „hohen Anzahl“ von Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder der Familie ausgewertet worden.

Ein Teil der Immobilien wurde nach früheren Angaben des Senats sehr billig bei Zwangsversteigerungen gekauft. Die Berliner Politik hatte 2018 einen verstärkten Kampf gegen kriminelle Mitglieder arabischstämmiger Großfamilien angekündigt.

(felt/dpa)
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