Randale-Mob auf Elbchausee G20-Prozess startet mit tosendem Applaus für Angeklagte

Hamburg · Die Bilder der Verwüstungen beim G20-Gipfel im Juli 2017 in Hamburg gingen um die Welt. Nun ist der erste Prozess gegen mutmaßliche Randalierer gestartet - und dieser begann anders als erwartet.

Der erste Prozess um die schwere Randale an der Hamburger Elbchaussee beim G20-Gipfel 2017 beginnt mit ohrenbetäubendem Jubel und Applaus der Zuschauer. Die fünf Angeklagten lassen sich am Dienstag von rund 80 Unterstützern und Angehörigen feiern. Die Vorsitzende der Jugendkammer am Landgericht, Anne Meier-Göring, nimmt es gelassen. Sie ermahnt die Unterstützer, während der Verhandlung nicht zu stören. Mehrere Angehörige dürfen sogar vor der Trennscheibe hinter der Staatsanwaltschaft Platz nehmen. In einer Verhandlungspause gibt es Umarmungen und erneut Jubel.

Den fünf jungen Männern - zwei 18-jährige Abiturienten und zwei Studenten im Alter von 22 und 24 Jahren aus dem Raum Frankfurt/Offenbach (Hessen) sowie ein 23-jähriger Gelegenheitsarbeiter aus dem ostfranzösischen Nancy - wird vorgeworfen, unter den rund 220 schwarz Vermummten gewesen zu sein, die am Morgen des 7. Juli 2017 eine Spur der Zerstörung in Altona hinterließen. Laut Anklage wurden dabei 19 Autos angezündet und weitere 19 beschädigt. Zahlreiche Scheiben von Geschäften und Wohnungen wurden eingeschlagen, Brände gelegt und Gebäude mit Farbe beschmiert. Bei fast 100 Einzeltaten sei innerhalb kürzester Zeit ein Schaden von mindestens einer Million Euro entstanden. Acht Menschen erlitten Schocks oder wurden verletzt. Ein Busfahrer wurde so schwer psychisch beeinträchtigt, dass er sich laut Anklage über mehrere Monate stationär behandeln lassen musste.

Die Bilder von den Bränden und die schwarzen Rauchwolken über der Stadt schockierten am ersten offiziellen Tag des Gipfels viele Hamburger. Innensenator Andy Grote (SPD) sagte später: „Das ist eine kriminelle Kommandoaktion gewesen, die sich dem Muster annähert, das wir sonst als terroristische Begehungsweise beschreiben würden.“ Nach Erkenntnissen der Polizei hatten die Täter ihren schwarze Kleidung, Pyrotechnik und Werkzeuge zuvor in einem Park an der Elbchaussee versteckt. Die Ordnungshüter waren nach eigenen Angaben von der Aktion völlig überrascht worden. Rund 100 Notrufe gingen ein, doch der Polizei fehlte es an ausreichenden Kräften zum Einschreiten.

 Vor dem Landgericht in Hamburg versammelten sich zahlreiche Demonstranten und solidarisierten sich mit den Angeklagten.

Vor dem Landgericht in Hamburg versammelten sich zahlreiche Demonstranten und solidarisierten sich mit den Angeklagten.

Foto: dpa/Daniel Bockwoldt

Dem 23-Jährigen aus Nancy, der Anfang Oktober von den französischen Behörden ausgeliefert wurde, werden konkrete Taten vorgeworfen. Er soll unter anderem einen Böller gezündet und in einen Hauseingang geworfen haben. Die Explosion war laut Staatsanwaltschaft so stark, dass das Glas der Haustür zersplitterte. Am selben Tag soll er abends im Schanzenviertel Polizisten mit Flaschen und Steinen beworfen haben. Den vier jungen Männern aus Hessen wirft die Anklage keine konkreten Taten vor. Sie sollen als Teilnehmer des Aufmarsches die Straftaten anderer unterstützt und gedeckt haben. Darum sind sie als Mittäter angeklagt.

Die Verteidiger argumentierten in sogenannten Opening Statements, die Polizei hätte einschreiten müssen, um ihren Mandanten und anderen friedlichen Teilnehmern des Aufzugs das Demonstrationsrecht zu sichern. „Der wesentliche Punkt ist: Das Ganze war eine Demonstration“, sagte die Rechtsanwältin Gabriele Heinecke. Im Aufzug sei auch ein Transparent mit der Parole „Whoever they meet - freedom is ungovernable“ (Wen immer sie treffen - Freiheit ist unregierbar) mitgeführt worden. Die Nicht-Anwendung des Demonstrationsrechts mache die gesamte Anklage verfassungswidrig. In einer Reaktion auf die Statements sagte Staatsanwalt Tim Paschkowski: „Die Tathandlungen haben mit dem Demonstrationsrecht so viel zu tun wie der HSV mit der Champions League, nämlich gar nichts.“

Eine wesentliche Rolle in der Beweiserhebung werden Videoaufnahmen spielen. Inwieweit dabei eine Gesichtserkennungssoftware eingesetzt wurde, ist unklar.

(mja/dpa)
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