Handschriftliche Aufzeichnungen Uralt-Technik behindert Transrapid-Ermittlungen

Lathen (rpo). Nach dem schweren Transrapid-Unglück im Emsland versuchen die Behörden, der Unfallursache auf die Spur zu kommen. Doch die Ermittlungen gestalten sich schwierig: Die Testfahrten des ultramodernen Hochgeschwindigkeitszuges wurden per Hand auf einer DIN-A4-Kladde dokumentiert. Das Gerät, das den Funkverkehr aufzeichnete, ist einem Pressebericht zufolge altersschwach.

Der Transrapid
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Foto: ddp

Das berichtet die "Süddeutsche Zeitung". In der Leitstelle auf der Transrapid-Teststrecke lag dem Bericht zufolge eine Kladde im DIN-A4-Format, in die das Personal die Abfahrzeiten, Zugnummern und Rangiermanöver von Hand eintrug. Auch an Bord des Zuges gab es nur handschriftliche Aufzeichnungen über die Arbeitsabläufe.

Das offenbar altersschwache Gerät, das den Funkverkehr mitschnitt, zeichnete Gespräche dem Bericht nach auf acht verschiedenen Spuren auf. Es dürfte daher extrem kompliziert werden, die Funkkontakte zu rekonstruieren.

Der Unfall gibt den Ermittlern Rätsel auf: Im vorderen Führerstand des Zuges hätten sich zwei Zugführer befinden sollen. Von dort aus hätten sie den Werkstattwagen auf der Strecke schon beim Start oder kurz danach sehen können. Warum sie erst viel zu spät bremsten und wieviel Einfluss sie auf die weitgehend automatisierte Fahrt hatten, ist laut "Süddeutsche" noch unklar. Beide Zugführer wurden bei dem Unfall getötet.

Die Polizei hat inzwischen erste Zeugen vernommen. Weitere Vernehmungen seien geplant, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Osnabrück, Alexander Retemeyer, am Dienstag. Die Behörden ermitteln wegen fahrlässiger Tötung.

Indes prüfen überlebende Opfer und Angehörige Schadenersatzansprüche. Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Simon und Partner vertritt nach eigenen Angaben Betroffene und stellt eigene Ermittlungen gegen Betreibergesellschaft, Hersteller, technische Überwachungsvereine und die Mitarbeiter der Leitstelle an. "Wir gehen derzeit davon aus, dass der erforderliche und in Pudung/Shanghai eingesetzte technische Sicherheitsstandard auf der Versuchstrecke nicht bestand", hieß es in einer Erklärung der Kanzlei.

(ap)
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