Verhandlung mit BGH Unterlassungsklage gegen Google

Karlsruhe (RPO). Weil ein Blogger einem Geschäftsmann auf Google vorgeworfen hat, er habe einen Sex-Club-Besuch mit einer Geschäfts-Kreditkarte bezahlt, geht Google gegen eine Unterlassungsklage an.

Die Frage, ob Google als Provider ehrenrührige Behauptungen eines Bloggers aus dem Netz nehmen muss, hat am Dienstag den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigt. Es geht dabei um eine Unterlassungsklage gegen das Internetunternehmen.

Der Blogger hatte einem Geschäftsmann unter anderem vorgeworfen, er habe seine Sex-Club-Rechnungen mit der Kreditkarte des Geschäftskontos bezahlt.

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg untersagte Google 2010 die Verbreitung dieser Behauptung. Hiergegen geht Google vor dem BGH vor. Ob das Urteil noch am Dienstag oder zu einem späteren Termin verkündet wird, war am Mittag noch offen.

(apd)
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