Vergewaltigungsprozess gegen Kachelmann Union kritisiert Medienschlacht

Osnabrück (RPO). Nach der Medienschlacht im Fall Kachelmann wollen Rechtsexperten der Union die Berichterstattung über Vergewaltigungsprozesse beschränken. Die Intimsphäre der Betroffenen müsse besser geschützt werden, fordert Siegfried Kauder (CDU). Notfalls sollen strengere Gesetze her, wenn eine Selbstverpflichtung der Medien nicht greife.

Kachelmann: So lief der Prozess
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Foto: dapd

Der Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, Siegfried Kauder, sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung": "Es darf nicht sein, dass die Intimsphäre der Betroffenen bis in den letzten Winkel in aller Öffentlichkeit ausgebreitet wird."

Die Medien müssten verpflichtet werden, nicht über Aussagen zu berichten, die vor Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit gemacht würden. "Was hilft es dem Opfer einer Vergewaltigung, dass es sich hinter verschlossenen Türen dem Gericht anvertrauen kann, wenn sämtliche Aussagedetails später doch in der Zeitung stehen?"

Die Tendenz, Verfahren wegen Vergewaltigung medial rücksichtslos auszuschlachten, entmutige Opfer sexueller Gewalt, sich an die Behörden zu wenden. Es wäre aber fatal, wenn die ohnehin geringe Anzeigebereitschaft der Betroffenen weiter abnehme, warnte Kauder.

Er schlug vor, strengere Auflagen für die Berichterstattung über Sexualdelikte notfalls gesetzlich zu regeln, "soweit die Medien sich nicht zu einer überzeugenden Selbstverpflichtung bereit erklären".

Auch CSU-Rechtsexperte Norbert Geis sagte der Zeitung, eine Selbstregulierung der Medien sei dringend geboten. Geis forderte einen "Ehrenkodex, mit dem sich die Branche verpflichtet, weitaus zurückhaltender über Prozesse wegen sexueller Gewalt zu berichten".

Grundsätzlich sei die Öffentlichkeit des Strafprozesses eine Errungenschaft, "die Berichterstattung darf aber nicht so weit führen, dass die Betroffenen dadurch an den Pranger gestellt und vorverurteilt werden", sagte Geis.

(DAPD/jre)
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