Nach mutmaßlich illegalem Autorennen Unfall auf der A66 - Behörden ermitteln wegen Mordverdacht

Hofheim · Die Polizei fahndet immer noch nach dem dritten Fahrer eines Sportwagens, der sich am Samstag an einem tödlichen Rennen auf der Autobahn 66 beteiligt haben soll. Dabei kam eine unbeteiligte Frau ums Leben.

 Feuerwehr- und Polizeifahrzeuge stehen nach dem tödlichen Unfall auf der A66.

Feuerwehr- und Polizeifahrzeuge stehen nach dem tödlichen Unfall auf der A66.

Foto: dpa/-

Gegen die drei Fahrer eines mutmaßlich illegalen Autorennens mit tödlichem Ausgang auf der A66 bei Hofheim am Taunus wird wegen Mordes ermittelt. Nach einem Fahrer werde weiterhin gefahndet, sagte eine Sprecherin der Frankfurter Staatsanwaltschaft am Montag. Gegen ihn sei ebenso wie gegen die beiden anderen bereits festgenommenen Männer Haftbefehl erlassen worden. Ermittelt werde wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen sowie mit gemeingefährlichen Mitteln. Zuvor hatte die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) von dem Mordvorwurf berichtet.

Die drei Männer sollen am Samstagmittag mit ihren Sportwagen auf der Autobahn ein Rennen gefahren sein. Laut Staatsanwaltschaft verlor einer von ihnen beim Überholen mit etwa Tempo 200 die Kontrolle über sein Fahrzeug und rammte einen nicht am Rennen beteiligten Wagen. Eine Insassin dieses Fahrzeugs kam ums Leben. Ihre Identität war zunächst nicht eindeutig geklärt, die Leiche soll wahrscheinlich am Dienstag obduziert werden. Beide Autos waren nach dem Zusammenstoß ausgebrannt.

Der 29 Jahre alte Fahrer des verunglückten Sportwagens war in eine Klinik gebracht und dann festgenommen worden. Ein 26-Jähriger aus Nordrhein-Westfalen stellte sich am selben Tag in Aachen der Polizei. Der dritte Sportwagen wurde in einem Stadtteil von Hofheim gefunden, das Auto ist laut Polizei in Dubai zugelassen. Der Fahrer ist flüchtig.

Für harte Strafen gegen die Raser hat sich Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) ausgesprochen. Der Rechtsrahmen müsse ausgeschöpft werden, auch um potenzielle Nachahmer abzuschrecken, sagte er der FAZ. „Wer so egoistisch und rücksichtslos das Leben seiner Mitmenschen gefährdet, hat nichts hinter dem Lenkrad eines Sportwagens zu suchen, sondern gehört hinter Schloss und Riegel.“

Vor drei Jahren waren in Deutschland zum ersten Mal Raser wegen Mordes zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt worden. Der Fall der sogenannten Ku'damm-Raser von Berlin ging bis vor das Bundesgerichtshof (BGH), das Urteil gegen einen von ihnen wegen Mordes ist mittlerweile rechtskräftig. Der andere Mann steht derzeit in Berlin vor Gericht, gegen ihn hatte der BGH das Urteil aufgehoben.

(sed/dpa)
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