Rotes Dreieck an Wand Unbekannte verüben Farbanschlag auf „Tagesspiegel“-Gebäude

Berlin · Am Dienstagmorgen wurde das Gebäude des „Tagesspiegels“ beschmiert. Der Täter kritisierte die Arbeit der deutschen Medien. Was über den Vorfall bekannt ist.

Der polizeiliche Staatsschutz ermittelt jetzt gegen den Unbekannten. (Symbolfoto)

Foto: dpa/Lino Mirgeler

Auf das Gebäude des Berliner „Tagesspiegels“ ist in der Nacht zu Dienstag ein Farbanschlag verübt worden. Nach Angaben einer Sprecherin der Berliner Polizei wurde das „Tagesspiegel“-Gebäude am Askanischen Platz mit roter Farbe beworfen sowie mit einem mehrere Meter großen, roten Schriftzug „German Media Kills!“ (deutsch: deutsche Medien töten) und einem roten Dreieck beschmiert. Alarmiert worden sei die Polizei um 5.45 Uhr wegen einer „Sachbeschädigung durch Graffiti“. Der polizeiliche Staatsschutz ermittle.

Nach „Tagesspiegel“-Angaben hatte ein Pförtner die Schmierereien gegen 3.30 Uhr am Dienstagmorgen entdeckt. Ein Reinigungsteam habe noch am Morgen damit begonnen, die Fassade zu säubern.

Das rote Dreieck gilt als Symbol der palästinensischen Terrororganisation Hamas. Experten zufolge nutzt die Hamas das rote Dreieck seit dem terroristischen Überfall auf Israel im Oktober 2023, um ihre Feinde zu markieren. Propalästinensische Aktivisten behaupten dagegen, das rote Dreieck symbolisiere einen Teil der palästinensischen Flagge.

In Deutschland taucht das Symbol immer wieder auf israelfeindlichen Demonstrationen auf. In Berlin wurden in den vergangenen Monaten neben dem „Tagesspiegel“-Gebäude unter anderem die Humboldt-Universität, die SPD-Bundeszentrale, ein Techno-Club und eine Kneipe in Neukölln damit beschmiert.

Die Deutsch-Israelische Gesellschaft (DIG) forderte am Dienstag, wer Farbanschläge auf Redaktionen verübe und dadurch versuche, Journalistinnen und Journalisten einzuschüchtern, müsse Konsequenzen spüren. Angriffe auf Medienschaffende und die Behinderung von Pressearbeit auch während antiisraelischer Demonstrationen seien keine Seltenheit. „Es kann nicht sein, dass bei Wahrnehmung des Grundrechtes der Versammlungsfreiheit konsequent ein anderes Grundrecht – das der Pressefreiheit – angegriffen wird“, kritisierte DIG-Vizepräsident Constantin Ganß.

Ganz unabhängig davon müssten Symbole der in Deutschland eigentlich verbotenen islamistischen Tarnorganisation Hamas „endlich“ mit in die bestehende Verbotsverfügung aufgenommen werden, betonte Ganß: „Wir können uns doch nicht von Hamas-Unterstützern auf der Nase herumtanzen lassen.“

(sku/epd)