Terrorverdächtige im Al-Qaida-Prozess Überwachung mit Kameras in Wohnung fand nicht statt

Düsseldorf · Die Bundesanwaltschaft sieht keinen Grund für die im Düsseldorfer Al-Qaida-Prozess geforderte Durchsuchung des Bundeskriminalamts. Mehrere Rechtsanwälte haben dies beantragt. Die Anwälte vermuten, dass ihre Mandanten in ihrer Wohnung nicht nur akustisch mit Wanzen, sondern auch mit versteckten Kameras observiert wurden.

Dem widersprach die Bundesanwaltschaft am Mittwoch in Düsseldorf.
Zwar habe das Amtsgericht Wiesbaden die optische Überwachung angeordnet, man habe dies aber angesichts der Verhältnisse vor Ort nicht umgesetzt. "Eine optische Überwachung hat zu keinem Zeitpunkt stattgefunden", sagte die Vertreterin der Bundesanwaltschaft, Claudia Gorf. Wann das Gericht über den Vorstoß der Verteidiger entscheidet, steht noch nicht fest.

Ein Beamter des Bundeskriminalamts hatte als Zeuge im Prozess entsprechende Fragen mit Verweis auf seine eingeschränkte Aussagegenehmigung unbeantwortet gelassen. Inzwischen hat das BKA die Aussagegenehmigung entsprechend erweitert. Das BKA habe zudem in einem 24-seitigen Fax eine Übersicht aller Daten und Unterlagen gegeben, die nicht Eingang in die Prozessakten fanden.

Unterdessen wurde am Mittwoch bekannt, dass der Hauptverdächtige Abdeladim El-K. im Polizeiverhör gestanden hat, eine Bomben-Bauanleitung aus dem Internet heruntergeladen und im Netz auch nach chemischen Bestandteilen von Bomben gesucht zu haben. Dies sei aber aus reiner Neugier geschehen. Er bestritt damals, in einem Al-Kaida-Lager gewesen zu sein. Er habe zwar nach Afghanistan reisen wollen, sei wegen Geld- und Visa-Problemen dort aber nicht angekommen.

In dem Terrorprozess müssen sich seit Ende Juli vier mutmaßliche Al-Kaida-Terroristen verantworten. Sie sollen einen Bombenanschlag in Deutschland geplant haben. Die vier Angeklagten in Düsseldorf schweigen bislang zu den Tatvorwürfen. Ihnen wird Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Dafür drohen bis zu zehn Jahre Haft.

(lnw)
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