Gewalt im öffentlichen Raum Haftbefehl gegen mutmaßlichen U-Bahn-Treter erlassen

Berlin/München · Gegen den mutmaßlichen Haupttäter der brutalen Fußtritt-Attacke in Berlin-Neukölln ist Haftbefehl erlassen worden. Das teilte die Generalstaatsanwaltschaft Berlin am Donnerstag mit. Fortschritte macht die Polizei bei einem weiteren Fall in München.

 Der Gewaltakt in einer Berliner U-Bahn-Station beschäftigt seit Tagen die Polizei.

Der Gewaltakt in einer Berliner U-Bahn-Station beschäftigt seit Tagen die Polizei.

Foto: dpa, fux kno

Nach dem 27-jährigen Bulgaren werde gefahndet, gefasst ist er noch nicht. Seit vergangener Woche suchen die Ermittler mit Aufnahmen einer Überwachungskamera nach dem Mann, der Ende Oktober einer 26-jährigen Frau im U-Bahnhof Hermannstraße in den Rücken trat. Das Opfer stürzte mehrere Stufen hinab und brach sich den Arm.

Nach Angaben der bulgarischen Polizei halte sich der Mann nicht in Bulgarien auf. "Es gibt keine Information, dass die Bulgaren aus der Videoaufzeichnung (...) sich in Bulgarien befinden", sagte der Chef der bulgarischen Polizei, Hristo Tersijski dem Staatsradio in Sofia. Die bulgarische Polizei arbeite in dem Fall bereits mit Deutschland zusammen, sagte Tersijski. Bulgarien habe aber noch keinen europäischen Haftbefehl erhalten — deswegen werde dort auch nicht gefahndet.

Ein weiterer Fall von Rücksichtslosigkeit im öffentlichen Raum sorgt in München für Aufsehen: Nach einer tödlichen Drängelei in der Münchner U-Bahn sitzt nun ein 36-Jähriger in Untersuchungshaft. Er soll im Juni einen 87-jährigen Mann beim Einsteigen in eine U-Bahn so sehr geschubst haben, dass dieser stürzte und im August an den Folgen starb. Wie die Polizei München am Donnerstag mitteilte, ergab ein Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin, dass das Schubsen der Grund für die letztlich tödlichen Verletzungen des 87-Jährigen war.

Der Beschuldigte muss sich nun wegen Körperverletzung mit Todesfolge verantworten. Er soll den Rentner geschubst haben, um sich an ihm vorbeizudrängeln. Der alte Mann schlug ungebremst mit dem Hinterkopf auf den Boden, erlitt eine Platzwunde am Kopf sowie ein Schädelhirntrauma mit Einblutungen. Er kam in ein Krankenhaus und starb Ende August in einem Pflegeheim.

Fahrgäste hatten den 36-Jährigen damals festgehalten, bis Polizisten eintrafen. Da zu diesem Zeitpunkt bloß der Tatbestand der einfachen Körperverletzung erfüllt war, durfte er zunächst wieder gehen.

(bur/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort