Revision zurückgewiesen U-Bahn-Schläger Torben P. muss Haftstrafe antreten
Berlin · Der als U-Bahn-Schläger bekannt gewordene Torben P. muss seine Haftstrafe antreten. Der Bundesgerichtshof hat die Revision gegen das Urteil des Berliner Landgerichts vom September 2011 zurückgewiesen, wie ein Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft am Mittwoch auf Anfrage sagte.
04.04.2012
, 18:29 Uhr
Damit sei das Urteil rechtskräftig, fügte er hinzu. Torben P. war wegen eines brutalen Angriffs auf einen 29-Jährigen auf dem Berliner U-Bahnhof Friedrichstraße zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden.