Räuberische Erpressung U-Bahn-Schläger erneut verurteilt

Frankfurt/Main (RPO). Einer der Frankfurter U-Bahn-Schläger, der vor kurzem außerdem einen Mann niedergestochen haben soll, ist wegen versuchter räuberischer Erpressung zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt worden.

 Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Autoherstellern gestärkt.

Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Autoherstellern gestärkt.

Foto: ddp, ddp

Das Jugendschöffengericht Frankfurt am Main verhängte am Dienstag eine Strafe von 21 Monaten gegen den 18-Jährigen, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. In das Urteil gegen Simon G. floss eine bereits verhängte Verurteilung zu eineinhalb Jahren wegen verschiedener Straftaten ein, unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung. In dem neuen Verfahren kam nun die Erpressung hinzu.

Der 18-Jährige sitzt bereits wegen der Messerattacke auf einen 23-jährigen Mann in Untersuchungshaft. Ihm wird vorgeworfen, gemeinsam mit einem anderen Jugendlichen den Mann mit einem Messer schwer verletzt zu haben.

Er soll auch an dem brutalen Überfall auf einen U-Bahn-Fahrer im Frankfurter Stadtteil Heddernheim im Januar beteiligt gewesen sein. Deswegen fand gegen ihn noch keine Verhandlung statt, da das Verfahren abgetrennt wurde. Die Attacke auf den U-Bahn-Fahrer hatte im hessischen Landtagswahlkampf für Aufsehen gesorgt, da Ministerpräsident Roland Koch (CDU) darin stark auf das Thema Jugendkriminalität gesetzt hatte.

(afp)
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