42-Jähriger muss erneut ins Gefängnis Trotz Fußfessel - Sexverbrecher missbraucht Kind

München · Der "Fußfessel-Täter" muss erneut ins Gefängnis. Der Sexualverbrecher war erst wenige Monate in Freiheit, als er wieder ein Kind missbrauchte. Trotz elektronischer Fußfessel.

Ein trotz Fußfessel rückfälliger Sexualverbrecher muss wegen schweren Kindesmissbrauchs erneut für mehrere Jahre ins Gefängnis. Er hatte drei Monate nach seiner Entlassung im April 2012 eine Siebenjährige missbraucht - in der Wohnung einer Bekannten. Der heute 42-Jährige war zuvor aus der nachträglich ausgesprochenen Sicherungsverwahrung als bayernweit erster Häftling in elektronischen Fußfesseln entlassen worden. Das Münchner Landgericht verurteilte ihn am Montag zu drei Jahren und sieben Monaten Haft und ordnete anschließende Sicherungsverwahrung an.

"Hang zu Sexualstraftaten"

Von dem Angeklagten gehe weiterhin die Gefahr aus, dass er Kinder missbrauche, sagte der Vorsitzender Richter, Stephan Kirchinger. "Wenn jemand einen Hang zu Sexualstraftaten hat, dann der Angeklagte." Mit dem Urteil blieb das Gericht nur knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Anklage hatte drei Jahre und acht Monate Haft sowie anschließende Sicherungsverwahrung verlangt. Die Verteidigung hatte auf eine geringere Strafe ohne Sicherungsverwahrung plädiert. Anwalt Adam Ahmed kündigte Revision an.

Der Verurteilte ist seit 1999 mehrmals wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt worden. Nach der Strafverbüßung ordnete das Gericht 2006 die nachträgliche Sicherungsverwahrung an. Nach einem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts zur Maßregel musste der Mann aber freigelassen werden. Der Angeklagte erhielt die Weisung, Kontakte zu Kindern zu meiden und Wohnungen nicht zu betreten, in denen Minderjährige lebten. Gegen diese Auflagen verstieß er jedoch.

Er schlich sich ins Kinderzimmer, während die Mutter schlief

Eine alleinerziehende Mutter nahm den Mann mit in ihre Wohnung. Während sie im Wohnzimmer schlief, schlich er sich nachts ins Kinderzimmer und berührte ihre siebenjährige Tochter an der Brust und am Po. Die Kleine vertraute sich ihrem Vater an, der Anzeige erstattete. Mittlerweile war der Täter wegen eines Selbstmordversuchs in einer psychiatrischen Klinik, wo er sich weigerte, die elektronische Fußfessel aufzuladen.

Dem 42-Jährigen kam im Strafmaß zugute, dass er den Missbrauch zugab. Er behauptete allerdings, er habe damit den Vater des Kindes überführen wollen. Bei den Berührungen habe er die Kleine gefragt, ob der Papa das auch mit ihr gemacht habe. Nach den Worten des Vorsitzenden Richters waren "die sexuellen Handlungen im unteren Bereich". Vor allem aber sei der Mann auf die Entlassung aus der jahrelangen Sicherungsverwahrung "denkbar schlecht" vorbereitet worden, "er kam in einem Zustand in Freiheit, der nicht optimal war".

Die Voraussetzungen für die Sicherungsverwahrung - Verbüßung einer früheren einschlägigen Strafe von mehr als zwei Jahren und ein Hang zu schweren Straftaten - waren erfüllt. Die Strafkammer sah nicht nur die Gefahr vergleichbarer Sexualstraftaten. "Das hier ist erst der Anfang", sagte Richter Kirchinger. "Der Angeklagte testet stets aus, wie weit er bei Kindern gehen kann". Von ihm sei "alles zu erwarten, was er auch schon früher gemacht hat." Mit seiner Stieftochter hatte er seinerzeit den Geschlechtsverkehr vollzogen.

(dpa)
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