Karlsruhe Transsexuellengesetz verstößt gegen Grundgesetz

Karlsruhe (RPO). Das Transsexuellengesetz verstößt nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes gegen das Grundgesetz. Transsexuelle dürfen nach einer Geschlechtsumwandlung nicht gezwungen werden, sich von ihrem Ehepartner scheiden zu lassen, wie die Karlsruher Richter in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung feststellten.

Der Gesetzgeber muss bis zum 1. August 2009 die Regelung ersetzen. Bis dahin ist sie nicht anwendbar, weil sie gegen den Schutz von Familie und Ehe verstößt, der im Grundgesetz garantiert ist. </p>

(ap)
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