Mutmaßlicher Schwerverbrecher und Entführer Thomas Wolf hat Borreliose

Wiesbaden (RPO). Knapp ein Jahr nach der Verhaftung des Düsseldorfer Schwerverbrechers Thomas Wolf, der acht Jahre vor der Polizei auf der Flucht war, könnte der Prozess gegen 57-Jährigen platzen: Wolf, über Jahre ganz oben auf der Liste der meistgesuchten Schwerverbrecher des Landes, ist an Borreliose erkrankt und derzeit nicht verhandlungsfähig.

"Ich sehe von Woche zu Woche, wie er gesundheitlich immer mehr verfällt”, sagte sein Anwalt Joachim Bremer unserer Redaktion. Mutmaßlich habe Wolf sich die heimtückische Infektionskrankheit durch einen Zeckenbiss zugezogen, als er sich im Frühjahr 2009 nach der Entführung einer Wiesbadener Bankiers-Gattin mit 1,8 Millionen Euro Lösegeld wochenlang vor der Polizei im Wald versteckte, bevor er dann auf der Reeperbahn gefasst wurde.

Bereits wenige Tage nach der Verhaftung habe Wolf, der nach seiner Flucht aus der JVA Moers acht Jahre unerkannt im Frankfurter Westend lebte und etliche weitere Straftaten beging, über Kopfschmerzen und Sehstörungen geklagt.

"Jedem Medizin-Student im dritten Semester hätten da alle Lampen angehen müssen”, so sein Anwalt. Im Justiz-Krankenhaus Kassel sei die Borreliose-Erkrankung, die Organe, Nervensystem und Gelenke schädigen kann, im vergangenen Jahr auch diagnostiziert worden ­ jedoch werde Wolf in der Justizvollzugsanstalt Weiterstadt von den Anstaltsärzten nicht entsprechend behandelt. Anwalt Bremer: "Und da er in Strafhaft sitzt, hat er keine freie Arztwahl.”

Gegenüber der Nachrichtenagentur ddp bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Wiesbaden, Wolf sei derzeit infolge der Borreliose-Erkrankung nicht verhandlungsfähig.

Dennoch gehe man weiter von einem Prozessbeginn im Sommer aus. Bislang hatte sich das Verfahren auch deshalb verzögert, weil niederländische Anklagen wegen mehrerer Überfälle in Wiesbaden mitverhandelt werden soll. Anwalt Joachim Bremer sieht schwarz für den Prozess: "Ich male mir nicht aus, welche Köpfe rollen, wenn Wolf ein Jahr nach einer der größten Fahndungen dieses Landes gar nicht mehr haftfähig sein sollte.”

(RP/felt)
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