Kirchenfinanzen - SPD und Grüne fordern Reform Tebartz-van Elst soll auch gegen Bischofsstatut verstoßen haben

Berlin · Während Politiker von SPD und Grünen angesichts der Affäre um die Kostenexplosion beim Bau der Residenz des Limburger Bischofs Franz-Peter Tebartz-van Elst eine Reform der Kirchenfinanzen fordern, hat der Bischof einem Medienbericht zufolge gegen die Statuten ges eigenen Bistums verstoßen.

Franz-Peter Tebartz-van Elst: Eine Chronik der Affäre im Bistum Limburg
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Bischof Tebartz-van Elst - eine Chronik der Skandale

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Foto: dpa, Fredrik Von Erichsen

"Ich kenne viele katholische Christen, die sich aus guten Gründen für eine Reform der Finanzstrukturen aussprechen", sagte die SPD-Abgeordnete Kerstin Griese am Montag dem Nachrichtenportal "Spiegel Online". Die evangelische Kirchenbeauftragte der SPD im Bundestag forderte eine größtmögliche Transparenz, "denn die Kirche ist mehr als jede andere Institution auf das Vertrauen der Menschen angewiesen".

Auch der Grünen-Politiker Josef Winkler verlangte von der Kirche mehr Offenheit in Finanzfragen. In Limburg sei ein enormer Vertrauensverlust zu beobachten, sagte Winkler, der bis vor kurzem Sprecher seiner Partei für Kirchenpolitik war. "Um das Vertrauen wiederherzustellen ist es notwendig, nicht nur mit Worten, sondern mit Taten etwas zu ändern."

Die Bistümer verfügen zwar über einen öffentlichen Haushalt, der vor allem aus der Kirchensteuer gespeist wird. Auf der anderen Seite steht jedoch der Bischöfliche Stuhl, eine sogenannte Körperschaft des öffentlichen Rechts. Nur der Bischof und seine engsten Vertrauten kennen diesen Haushalt.

Neue Vorwürfe gegen den Bischof

Die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" erhob unterdessen auf ihrer Internetseite neue Vorwürfe gegen Tebartz-van Elst. Demnach verstießen die Bistumsleitung und der Vermögensverwaltungsrat beim Bau der Limburger Residenz gegen die Vorschriften des Bischöflichen Stuhls. Die Zeitung beruft sich auf ein Statut, das am 1. April 2011 von Tebartz-van Elst in Kraft gesetzt wurde.

Demnach hätte dem Vermögensverwaltungsrat vor Beginn jedes Geschäftsjahres ein Haushaltsplan vorgelegt werden müssen. Für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 habe der Bischof dies versäumt, hieß es in dem Bericht unter Berufung auf den Sprecher des Rates, Jochen Riebel. Zudem hätte der Vermögensverwaltungsrat laut "FAZ" für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 einen Jahresabschluss in Form einer Bilanz sowie einer Gewinn- und Verlustrechnung anerkennen sowie die Geschäftsführung des Rates entlasten müssen. Auch dies sei nicht geschehen.

Nach Einschätzung des Kirchenrechtlers Thomas Schüller reicht der Schaden, der der katholischen Kirche aus der Limburger Affäre entstehe, inzwischen "mit Sicherheit an die Qualität der Missbrauchsdebatte heran". Der Anstieg der Baukosten und die Umgehung der Kontrollgremien in Limburg seien "hochgradig menschliche Verfehlungen", sagte der Professor für Kirchenrecht an der Universität Münster dem Portal "Focus Online". Es müsse nun geprüft werden, wie dies strafrechtlich und nach Kirchenrecht zu beurteilen sei.

Bistum Limburg legt Zahlen vor

Mit Blick auf den Sreit um die Finanzierung des Diözesanzentrums im Bistum Limburg hat auch das Bistum Münster Zahlen zum Vermögen seines Bischöflichen Stuhls veröffentlicht. Dessen Geldvermögen beläuft sich nach Angaben von Generalvikar Norbert Kleyboldt vom Montag auf rund 2,37 Millionen Euro. Daneben sei der Bischöfliche Stuhl Eigentümer von Immobilien, die aber nicht als Geldanlage gesehen werden könnten. Vielmehr befänden sich darauf Gebäude, die für dienstliche Zwecke des Bistums verwendet würden.

Kleyboldt erklärte, dass das Bistum grundsätzlich sehr offen und transparent mit seiner Finanzsituation umgehe. So werde seit Jahren der Haushaltsplan der Diözese unter anderem auch im Internet veröffentlicht. Zudem werde der Entwurf des Haushaltsplans jährlich dem Kirchensteuerrat der Diözese vorgelegt, der überwiegend aus unabhängigen, nicht vom Bistum oder anderen kirchlichen Arbeitgebern beschäftigten Experten bestehe. Der Haushaltsplan hat in diesem Jahr ein Volumen von voraussichtlich 403 Millionen Euro. Für 2014 rechnet die Diözese mit einer Höhe von 418 Millionen Euro.

Zum Bischöflichen Stuhl sagte Kleyboldt, dessen Vermögen sei so gering, dass damit keine großen Investitionen möglich seien. Sofern Investitionen in größerem Umfang getätigt werden sollten, finde eine Kontrolle durch den Kirchensteuerrat statt.

Der Bischöfliche Stuhl ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Das Vermögen wird vom jeweiligen Bischof eines Bistums oder in seinem Auftrag vom Generalvikar verwaltet. Gemäß dem in der Weimarer Verfassung 1919 erstmals verankerten Selbstbestimmungsrecht der Kirchen, wonach sich diese selbst verwalten dürfen, sind die Bischöfe über die Einkünfte und Ausgaben des Bischöflichen Stuhls gegenüber staatlichen Stellen nicht zur Rechenschaft verpflichtet.

Am Freitag hatte bereits das Ruhrbistum Essen die Vermögenswerte des Bischöflichen Stuhls zu Essen offengelegt. Darüber hinaus kündigte Bischof Franz-Josef Overbeck an, dies künftig jährlich analog zum Haushalt des Ruhrbistums tun zu wollen.

(AFP/KNA)
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