Rechtsextreme Terrorzelle Taten einiger NSU-Hefer bereits verjährt

Berlin · Mehrere Unterstützer der rechtsextremen Terrorzelle "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) können einem Zeitungsbericht zufolge wegen Verjährung ihrer Taten strafrechtlich nicht zur Rechenschaft gezogen werden.

Das Neonazi-Trio und seine Helfer
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Foto: dapd, BKA/Ostthueringer Zeitung

Betroffen seien Helfer des NSU aus dem Thüringer Heimatschutzbund, berichtete die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung" unter Berufung auf die Generalbundesanwaltschaft. Diese hätten das Trio aus Jena nach ihrem Abtauchen Anfang 1998 unterstützt.

Das Unterstützen einer terroristischen Vereinigung verjährt nach zehn Jahren. Da der Generalbundesanwalt seine Ermittlungen erst im November 2011 aufnahm, können somit Taten vor Herbst 2001 nicht mehr verfolgt werden.

Laut "FAS" war der Kontakt zwischen Thüringer Neonazis und dem Terrortrio in vielen Fällen in den ersten zwei Jahren abgebrochen. Nach dem Sommer 2000 habe es Kontakte zu den Helfern aus der rechtsextremen Szene aus Thüringen nur noch in Einzelfällen gegeben, da das Trio den Kreis der Unterstützer auf wenige Vertraute beschränkt habe.

Die jahrelang unentdeckt gebliebene Terrorzelle soll zwischen 2000 und 2007 neun Kleinunternehmer mit ausländischen Wurzeln und eine Polizistin ermordet haben. Außerdem werden der Gruppe zwei Sprengstoffanschläge in Köln 2001 und 2004 mit insgesamt 23 Verletzten sowie eine Serie von Banküberfällen zur Last gelegt.

(AFP)
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