Gericht entscheidet auf Schmerzensgeld Tätowierer haftet für schlampiges Tattoo
Hamm · Wer mit einem mangelhaften Tattoo leben muss, kann den Tätowierer zur Zahlung von Schmerzensgeld verpflichten. Eine Frau aus Oer-Erkenschwick hat vor Gericht Recht bekommen.
Vierte Tattoo Ink Explosion in Mönchengladbach
Darauf hat das Oberlandesgericht (OLG) in Hamm am Freitag hingewiesen - es bezog sich dabei auf ein Urteil des Landesgerichts Bochum. Eine Frau aus Oer-Erkenschwick hatte einen Tätowierer auf Schmerzensgeld verklagt, weil ihr Tattoo nicht dem ursprünglichen Entwurf entspreche.
Das OLG wertete das Stechen der Tätowierung als Körperverletzung. Der Beklagte schuldet der Frau 750 Euro und muss weitere Kosten übernehmen, die beim Entfernen des Tattoos entstehen. Der Mann hatte angeboten, die Nachbesserung selbst zu übernehmen - darauf muss sich die Geschädigte laut Gericht nicht einlassen.