Mord an hochschwangerer Verlobten Täter beruft sich auf totalen Gedächtnisverlust

Karlsruhe · Als sie die Hochzeit absagte, soll er ausgerastet sein. Im Prozess um den Mord an seiner hochschwangeren Verlobten will sich der mutmaßliche Täter an gar nichts erinnern. Das Gericht fischt im Trüben.

 Der mutmaßliche Täter betritt den Gerichtssaal beim Prozessauftakt in Karlsruhe.

Der mutmaßliche Täter betritt den Gerichtssaal beim Prozessauftakt in Karlsruhe.

Foto: dpa, Ralf Stockhoff

Im Prozess um den brutalen Mord an seiner hochschwangeren Freundin hat sich ein mutmaßlicher Mörder vor Gericht auf totalen Gedächtnisverlust berufen. "Ich weiß nichts", sagte der 24-Jährige am Dienstag zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Karlsruhe. Er könne sich weder an seinen Namen, noch an seine Herkunft, seinen Familienstand oder seinen Geburtstag erinnern, geschweige denn an die Tat. "Ich fühle mich nicht gut und habe psychische Probleme."

Die Anklage wirft ihm vor, im Januar im baden-württembergischen Bretten mehr als 20 Mal auf die im achten Monat schwangere Frau eingestochen zu haben. Dabei starb auch das gemeinsame Baby.

Die Stiche in Arme, Hals, Kopf und Körper der Frau trafen das Ungeborene zwar nicht. Das kleine Mädchen überlebte aber trotz eines Notkaiserschnitts die Folgen des massiven Sauerstoffmangels nicht.
Die 23-Jährige erlag eine Woche später ihren schweren Verletzungen. Mit dem Angeklagten hatte sie bereits ein Kind. Die Anklage lautet auf Mord aus niedrigen Beweggründen und auf einen besonders schweren Fall des Schwangerschaftsabbruchs.

Den Hochzeitstermin am Tag vor der Bluttat hatte das spätere Opfer abgesagt. Der Angeklagte sei darüber so erbost und erbittert gewesen, dass er mit dem 25 Zentimeter langen Messer auf die Schwangere losging, so der Oberstaatsanwalt Klaus Armbrust.

"Da kann man nichts machen"

"Da kann man nichts machen", kommentierte der Vorsitzende Richter Leonhard Schmidt den angeblichen Totalblackout des Angeklagten. "Da weiß ich gar nicht, was ich fragen soll." Oberstaatsanwalt Armbrust wies den 24-Jährigen darauf hin, dass laut vorläufigem Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen "Ihr Gedächtnisverlust nur vorgespielt ist". Der Mann blieb regungslos und antwortete nicht. Den Prozess verfolgte er ohne merkliche Reaktion.

Gegenüber dem Haftrichter hatte er sich nach seiner Festnahme in Frankreich und der Auslieferung nach Deutschland im März noch geäußert: "Ich kann niemandem so etwas antun, den ich so geliebt habe", zitierte Richter Schmidt aus dem damaligen Protokoll. Die abgesagte Hochzeit sei für ihn völlig überraschend und ein "Weltuntergang" gewesen.

"Er war ein schlechter Mensch"

Die Eltern des Opfers zeichneten in ihren Aussagen das Bild einer von Gewalt und Einschüchterung geprägten Beziehung. "Er war ein schlechter, ein ehrloser Mensch", sagte der Vater des Opfers über den Angeklagten. Dieser habe seine Tochter geschlagen und bedroht. Die Mutter sagte per Video aus. Die Eltern hätten der Tochter dringend von der Heirat abgeraten. Ihr Freund, ein geduldeter Asylbewerber, habe sie nur heiraten wollen, um in Deutschland bleiben zu können.

Zwei Tage vor der Trauung war die Frau zu ihren Eltern geflüchtet, kehrte aber in der Nacht vor der Tat in die gemeinsame Wohnung zurück, um ein paar Sachen zu holen. "Sie hat nicht mit einer Attacke auf Leib und Leben gerechnet", sagte Armbrust. Zum Prozess sind 19 Zeugen geladen. Ein Urteil wird am 29. Oktober erwartet.

(dpa)
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