Hamburger Stutthof-Prozess Beihilfe zum Mord in 5232 Fällen - Bewährungsstrafe für früheren SS-Wachmann

Hamburg · Für den früheren Wachmann im Konzentrationslager in Stutthof bei Danzig gibt es zwei Jahre Jugendhaft auf Bewährung. Das Landgericht Hamburg hat den 93-Jährigen im Stutthoff-Prozess für die Beihilfe zum Mord in 5232 Fällen für schuldig erklärt.

Ein 93 Jahre alter ehemaliger SS-Wachmann des Konzentrationslagers Stutthof bei Danzig sitzt im Landgericht in einem Gerichtssaal hinter einer Plexiglasscheibe.

Ein 93 Jahre alter ehemaliger SS-Wachmann des Konzentrationslagers Stutthof bei Danzig sitzt im Landgericht in einem Gerichtssaal hinter einer Plexiglasscheibe.

Foto: dpa/Daniel Bockwoldt

Der ehemalige SS-Wachmann Bruno D. ist vom Hamburger Landgericht am Donnerstag zu zwei Jahren Jugendhaft auf Bewährung verurteilt worden. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 93-Jährige in den Jahren 1944 und 1945 mehrere Monate als Jugendlicher zur Wachmannschaft des Konzentrationslagers Stutthof gehört hatte. Er habe sich damit der Beihilfe zum Mord in 5232 Fällen und versuchten Mord in einem Fall schuldig gemacht.

Der zur Tatzeit 17- bis 18-jährige D. hatte damals seinen Dienst auf den Wachtürmen rund um das Lager bei Danzig versehen, direkte Beteiligungen an Tötungen standen in dem seit Oktober laufenden Verfahren nicht im Raum. In Stutthof bei Danzig hielt die SS während des Zweiten Weltkriegs mehr als hunderttausend Menschen unter elenden Bedingungen gefangen, darunter auch zahlreiche Juden. Schätzungsweise rund 65.000 starben. Im Lager waren auch eine Gaskammer und eine Genickschussanlage in Betrieb.

Die Staatsanwaltschaft beantragte in dem Verfahren eine dreijährige Jugendhaft, die Verteidigung einen Freispruch. D. selbst entschuldigte sich in seinem sogenannten letzten Wort vor Gericht für die Verbrechen in Stutthof. Derartiges dürfe sich „niemals“ wiederholen, sagte er. Zugleich betonte er, sich nicht freiwillig zum Dienst in der SS oder einem Konzentrationslager gemeldet zu haben. Er sei abkommandiert worden und habe keine Möglichkeit gehabt, sich dem zu entziehen.

(juw/AFP)
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