"Stuttgart 21" Bundesverwaltungsgericht bestätigt Nein zu S21-Bürgerbegehren

Leipzig · Juristische Schlappe für die Gegner von S21: Die Initiatoren eines Bürgerbegehrens gegen den Tiefbahnhof Stuttgart 21 sind vor Gericht auch in der dritten Instanz gescheitert.

 Die Vertreter des Bürgerbegehrens gegen das Bahnhofsprojekt Stuttgart 21, Sigrid Klausmann-Sittler (links) und Bernhard Ludwig (2.v.r) sitzen mit ihren Anwälten Eisenhart von Loeper (2.v.l) und Rechtsanwalt Hans-Georg Kluge am 14.06.2016 im Saal des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig.

Die Vertreter des Bürgerbegehrens gegen das Bahnhofsprojekt Stuttgart 21, Sigrid Klausmann-Sittler (links) und Bernhard Ludwig (2.v.r) sitzen mit ihren Anwälten Eisenhart von Loeper (2.v.l) und Rechtsanwalt Hans-Georg Kluge am 14.06.2016 im Saal des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig.

Foto: dpa, hsc gfh

Die Stadt Stuttgart habe das Bürgerbegehren zu Recht nicht zugelassen, urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Dienstag. Schon in den beiden Vorinstanzen waren die Kläger unterlegen.

Das Bürgerbegehren war eines von vieren, die es bisher gegen Stuttgart 21 gab. Die Initiatoren wollten den Ausstieg der Stadt aus der Finanzierung des Milliardenprojekts erreichen. Dafür sammelten sie 2011 rund 35.000 Unterschriften. Die Mitfinanzierung durch die Kommune sei verfassungswidrig, argumentierten die S-21-Gegner.

Sie beriefen sich auf Paragraf 104a des Grundgesetzes. Demnach dürfen die Länder und Gemeinden keine Aufgaben mitfinanzieren, die allein in der Zuständigkeit des Bundes liegen. Der Bahnhofsbau in Stuttgart sei ein Projekt der Deutschen Bahn, die trotz Privatisierung der "verlängerte Arm des Staates" sei, wie Kläger-Anwalt Hans-Georg Kluge sagte.

Das sahen die Bundesverwaltungsrichter allerdings anders. Die privatisierten Eisenbahnunternehmen wie etwa die DB Netz AG agierten als Wirtschaftsunternehmen. Der Bau eines Bahnhofes oder der Trassenbau seien damit nicht mehr Aufgaben des Bundes. Deswegen greife Paragraf 104a des Grundgesetzes bei Stuttgart 21 gar nicht.

Der Rechtsanwalt und Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21, Eisenhart von Loeper, nannte das Urteil überraschend. "Ich halte das auch für schädlich für den Rechtsstaat", sagte er. Denn es bedeute, dass die Bahn künftig die Finanzierung von Bauprojekten frei aushandeln könne. Reiche Kommunen, die Geld zuschießen könnten, seien gegenüber ärmeren Städten im Vorteil.

Der Bau von Stuttgart 21 soll rund 6,5 Milliarden Euro kosten. Der Zeitplan für die geplante Inbetriebnahme Ende 2021 wackelt indes nach einem internen Bericht des Vorstands. Über die Kosten und Risiken des umstrittenen Tiefbahnhofs will der Bahn-Aufsichtsrat an diesem Mittwoch beraten.

Aktenzeichen: BVerwG 10 C 7.15

(felt/dpa)
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