Urteil in Stuttgart Zehn Jahre Haft für Reichsbürger nach Angriff auf Polizisten

Stuttgart · Das Oberlandesgericht Stuttgart hat den 62-Jährigen des versuchten Mordes schuldig gesprochen. Er habe sich zunehmend radikalisiert, die Bundesrepublik und damit auch das Grundgesetz abgelehnt.

Eine Ausgabe des Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung stehen in einem Gerichtssaal im Gebäude auf der Richterbank. (Symbolfoto)

Eine Ausgabe des Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung stehen in einem Gerichtssaal im Gebäude auf der Richterbank. (Symbolfoto)

Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Weil er einen Polizisten absichtlich anfuhr, ist ein mutmaßlicher Reichsbürger in Baden-Württemberg zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart sprach den 62-jährigen Manfred J. am Freitag des versuchten Mordes schuldig. Außerdem muss er 30.000 Euro Schmerzensgeld an den Beamten zahlen und diesem alle weiteren Schäden ersetzen.

Der Angeklagte habe erhebliche Verletzungen und den möglichen Tod des Polizisten in Kauf genommen, „um seine ideologische Überzeugung durchzusetzen“, hieß es in der Urteilsbegründung. Der 62-Jährige habe sich seit 2017 zunehmend radikalisiert, die Bundesrepublik Deutschland und damit auch das Grundgesetz sowie die geltende Rechtsordnung abgelehnt. Polizisten bezeichnete der Angeklagte demnach als „Terroristen“ und „Kombattanten“, er sprach sich selbst das Recht zu, diese „straffrei zu eliminieren“.

Mit seinem Urteil folgte das OLG den Forderungen der Bundesanwaltschaft, die den Mann angeklagt hatte. Der mutmaßliche Reichsbürger war im Februar vergangenen Jahres im baden-württembergischen Landkreis Lörrach mehrfach vor Polizeikontrollen geflüchtet und erfasste schließlich den Beamten mit seinem Auto frontal. Als der Polizist auf der Motorhaube lag, soll J. noch einmal beschleunigt haben. Schließlich lenkte er sein Auto zur Seite, woraufhin der Polizist auf die Straße stürzte und sich schwer am Kopf verletzte.

Selbst gut zwei Dutzend Schüsse von anderen Beamten auf den Wagen des Flüchtigen, der am Oberarm getroffen wurde, konnten diesen zunächst nicht stoppen. Erst einer weiteren Polizeistreife gelang die Festnahme des alkoholisierten und fahruntüchtigen Täters. Der Polizeibeamte erlitt ein Schädelhirntrauma und Frakturen. Aufgrund der erlittenen posttraumatischen Belastungsstörung ist er nach Angaben des Gerichts bis heute dienstunfähig.

Im Haus des Angeklagten wurden Hinweise auf seine Zugehörigkeit zu den Reichsbürgern gefunden. 2020 und 2021 bewaffnete er sich den Angaben zufolge mit Armbrüsten und einer Pfefferspraypistole. Im vergangenen Jahr bewahrte der Mann zehn Patronen für eine Pistole auf. Zudem attackierte er vor zwei Jahren eine Verkäuferin, weil diese ihm wegen seiner fehlende Coronamaske keine Getränke verkaufen wollte.

Reichsbürger leugnen die Existenz der Bundesrepublik und erkennen staatliche Autoritäten wie die Polizei oder Gerichte nicht an. Das Urteil, das sowohl wegen versuchten Mordes als auch unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte erging, ist nicht rechtskräftig.

(albu/AFP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort