Prozess gegen Rechtsextreme "Sturm 34" ist keine kriminelle Vereinigung

Dresden (RPO). Im Prozess gegen die verbotene rechtsextreme Kameradschaft "Sturm 34" sind alle fünf Angeklagten vom Landgericht Dresden vom Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung freigesprochen worden.

 Der Angeklagte Peter W. sitzt im Verhandlungssaal des Landgerichts Dresden.

Der Angeklagte Peter W. sitzt im Verhandlungssaal des Landgerichts Dresden.

Foto: dpa Pool, AP

Der 20-jährige Tom W., der als mutmaßlicher Rädelsführer galt, wurde am Mittwoch lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von dreieinhalb Jahren, sein Bruder Peter zu einer Jugendstrafe von drei Jahren verurteilt.

Ein weiterer Mann wurde ebenfalls wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der 41-jährige Informant des Staatsschutzes, Matthias R., und ein weiterer Angeklagter wurden freigesprochen.

Obwohl das Gericht einen zentralen Anklagepunkt fallenließ, ging es mit seinem Strafmaß in drei Fällen über die Forderungen der Staatsanwaltschaft hinaus. Diese hatte für vier der fünf Angeklagten Jugendstrafen von sechs Monaten auf Bewährung bis zu zwei Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung beantragt.

Für Matthias R. hatte sie trotz Schuldspruchs Straffreiheit gefordert. Die Verteidiger hatten die Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung zu deutlich geringeren Jugendstrafen beantragt oder auf Freispruch plädiert.

Die Kameradschaft war im April 2007 von Innenminister Albrecht Buttolo (CDU) verboten worden. Die aus 40 bis 50 Mitgliedern bestehende Gruppe soll für gewalttätige Überfälle in der Region Mittweida verantwortlich sein.

(afp)
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